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Ein kleiner Trost bleibt: Zumindest politisch hatten die Schwarzgeldschiebereien
von Kanther & Co. Konsequenzen. Der ehemalige Bundesinnenminister Manfred
Kanther musste sein Bundestagsmandat niederlegen.
Mit den möglichen strafrechtlichen Konsequenzen seines Handelns befasste
sich das Landgericht Wiesbaden in seinem Beschluss vom 25. März 2002.
Die RichterInnen lehnten die Eröffnung der Hauptverhandlung wegen Untreue
zu Lasten der CDU ab. Sie sahen keinen hinreichenden Tatverdacht, zudem
sei bereits Verjährung eingetreten.
1983 hatten Kanther, der frühere CDU-Schatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein
und der Finanzberater Horst Weyrauch fast 21 Millionen Mark aus dem Vermögen
der CDU in die Schweiz und nach Liechtenstein geschafft. Diese Summe war
dadurch dem Zugriff der Parteispitze entzogen - dies war der Anknüpfungspunkt
für den Untreuevorwurf. Das Gericht argumentiert hingegen, da die Parteiführung
schon vor 1983 von dem auf Geheimkonten lagerndem Geld nichts wusste,
habe sich durch den Transfer die Zugriffsmöglichkeit nicht wesentlich
verschlechtert. Die Gelder wurden gewinnbringend angelegt und, teils als
Vermächtnisse jüdischer Bürger getarnt, wieder nach Deutschland gebracht.
Alles nicht strafbar? Nun, Hinweise auf strafbares Verhalten sieht das
Gericht dann doch, denn eine Frage konnte bisher nicht geklärt werden:
Woher stammen die 21 Millionen Mark? Während vielfach vermutet wird, es
handle sich um das Restvermögen der "Staatsbürgerlichen Vereinigung",
hält es das Gericht zumindest für möglich, dass der "ungewöhnlich hohe
Vermögenszuwachs" aus illegalen Quellen stammt. Dieser Frage konnte es
aber nicht nachgehen, da sie von der Anklage nicht umfasst war.
Und so ist auch der ganze Beschluss vom Bemühen durchzogen, jenen hinreichenden
Tatverdacht nicht aufkommen zu lassen, der Voraussetzung für die Eröffnung
der Hauptverhandlung ist: Wo noch Dunkel herrscht im Dickicht des Schwarzgeldes,
wird kurzerhand - in dubio pro reo- die für die Beschuldigten günstigste
Variante des tatsächlichen Geschehens angenommen, und ebenso bei der rechtlichen
Würdigung.
Es bleibt festzuhalten, dass Kanther, wenn schon nicht auf der Anklagebank,
so doch vor dem Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags Platz nehmen
wird. Bisher hatte er eine Vernehmung unter Hinweis auf das laufende Verfahren
zu vermeiden gewusst. Sollte das von der Staatsanwaltschaft angerufene
OLG Frankfurt den Beschluss des Landgerichts bestätigen, entfiele dieser
Grund für eine Aussageverweigerung.
Maximilian Warntjen, Freiburg
Quelle: www.jurawelt.com/gerichtsurteile/strafrecht/LG/4555>
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