Heft 4 / 2002: Aus dem Westen was Neues Interessenpolitik durch Rechtsexport |
Irini Kiriakaki | |
Korrektur einer "versehentlichen" Fehlentscheidung | |
Nach Durchführung eines Einspruchsverfahrens hat das Europäische Patentamt
(EPA) das umstrittene "Edinburgh"-Patent für die "Isolierung, Selektion
und Vermehrung von tierischen Transgen-Stammzellen" wesentlich zurückgenommen.
Das Patent betrifft ein Verfahren, bei dem tierische embryonale Stammzellen
mittels eines gentechnischen Eingriffs von unerwünschten, differenzierten
Zellen in einer Zellkultur getrennt und zu reinen Stammzellkulturen weiter
gezüchtet werden. Das EPA hat der Universität Edinburgh dieses Patent
erteilt, ohne dabei die im Patentantrag verwendeten Begriffe "animal,
embryo, animal cell" einzuschränken, die ausdrücklich "alle tierischen
Zellen, vor allem von Säugetierarten, einschließlich menschlichen Tieren"
umfassen. Damit hat es die wirtschaftliche Nutzung von Keimbahnmanipulationen
auch beim Menschen genehmigt (Nr. 48 des Patentantrags). Während die genetische
Manipulation menschlicher Keimzellen durch eine freiwillige Einschränkung
des Patents seitens der Patentinhaberin vom Patentumfang ausgeschlossen
wurde, waren menschliche embryonale Stammzellen und ihre Veränderung weiterhin
davon umfaßt. Irini Kiriakaki, LL.M, Freiburg
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