Der Übergang von Schule zu Studium ist der Eintritt in einen neuen Lebensabschnitt. Diejenigen, die sich für das Jurastudium entschieden haben, müssen sich auf einiges gefasst machen. Dies gilt besonders für kritisch und politisch Interessierte, denn für eine vielseitige Beschäftigung mit dem Recht bleibt kaum Raum. Dennoch gibt es erträgliche Wege durch das Jurastudium. Diese muss man nur finden.
Lernen…
Im Schulunterricht wird Schüler_innen viel Verantwortung abgenommen. Lehrer_innen achten darauf, dass gelernt und verstanden wird. Sie erklären, wiederholen und ermahnen. Als Schüler_in ist man sich dessen wenig bewusst, doch Lehrer_innen geben viel Sicherheit. Diese Sicherheit geht im Jurastudium verloren. Viele Jurastudierende machen von Beginn an die Erfahrung, dass die Qualität von Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften nicht ausreicht, um sich sicher in der Prüfung zu fühlen. Das kann daran liegen, dass die abstrakte Behandlung von Rechtsproblemen in den Vorlesungen keine geeignete Methode ist, um Studierende auf die gutachtliche Falllösung in den Klausuren vorzubereiten. Ebenso reicht oft die Zeit in den Arbeitsgemeinschaften nicht, um die Fülle von prüfungsrelevanten konkreten Rechtsproblemen innerhalb einer Materie abzudecken. Zu bedenken ist auch, dass die Professor_innen und AG-Leiter_innen – anders als in der Schule – sich in ihrem Berufsleben neben der Lehre mit vielen anderen Dingen beschäftigen. Professor_innen erlangen ihren Ruhm nicht durch gute Vorlesungen, sondern durch Veröffentlichungen und Forschungen. Eine Lehrveranstaltung kann für sie daher eine lästige Verpflichtung sein, die von der eigentlichen Forschungsarbeit im persönlichen Interessengebiet ablenkt. Hinzu kommt schließlich, dass Professor_innen und AG-Leiter_innen anders als Lehrer_innen in der Schule nicht pädagogisch und didaktisch für die Lehre ausgebildet sind. Daher gilt es für Studierende von Anfang an herauszufinden, welche Lernmethode für sie die sinnvollste ist und ob es wirklich etwas bringt zur Vorlesung zu gehen. Ein klarer Vorteil des Jurastudiums ist, das es meist keine Anwesenheitspflichten für Vorlesungen und AGs gibt, wodurch Raum für eigenes Probieren bleibt. Viele Studierende machen gute Erfahrungen mit Lerngruppen. Ebenso gibt es alternativ zu Vorlesungen didaktisch wertvolle Literatur, anhand derer die Prüfungsvorbereitung ebenso gelingen kann. Gefragt ist also Mut und Eigeninitiative.
…und Planen
In der Schulzeit gab es einen kontinuierlichen Rhythmus. Nach der ersten Klasse kam die zweite. So ging es weiter bis zum Schluss. Dieser Automatismus geht im Jurastudium verloren. Klar ist auf einmal nur noch: Am Ende kommt die große Prüfung, das erste Staatsexamen. Weniger klar ist: Was genau passiert davor? Die Fakultäten versuchen mit Musterstudienplänen zu helfen. Musterstudienpläne berücksichtigen die Regelstudienzeit, eine ausgeglichene Semesterstundenbelastung und eine aufeinander abgestimmte Reihenfolge der obligatorischen Veranstaltungen. Leider helfen sie nicht immer, denn angesichts der Fülle des Stoffes und hoher Durchfallquoten ist es für viele schwer die Regelstudienzeit einzuhalten. Ebenso können Studierende, die nebenbei arbeiten müssen oder Kinder haben, kaum den Anforderungen der Pläne gerecht werden. Musterstudienpläne lösen dann eher einen unangenehmen Ich–bin–zu–spät–Effekt aus. Da sie aber nur Vorschläge sind, lassen sich anhand der jeweiligen Studienordnungen auch Alternativpläne entwickeln. Auch hierbei ist wieder etwas Mut und Eigeninitiative gefragt.
Wahrer des Rechtsstaates oder…
„Zu den Grundlagenmodulen im ersten und zweiten Semester gehören rechtswissenschaftliche Methodenlehre sowie Überblicke über Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsvergleichung, und Rechtspolitik. Im Grundlagenmodul des Schwerpunktbereichsstudiums sind spezielle Fragen dieser Fächer zu vertiefen. Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften und geschlechtsspezifische Aspekte sind angemessen einzubeziehen.“[1] Dies ist einer jener Sätze, die in den Studienordnungen Fakultäten zu finden sind. die den Abschluss Erste Juristische Prüfung anbieten. Beim Lesen solcher Postulate erscheint die Juraausbildung vielseitig und grundlegend. Tatsächlich werden diese vielseitigen Bezüge des Rechts in den so genannten Grundlagenfächern angeschnitten. Hierzu zählt z. B. Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Methodenlehre und Rechtssoziologie. Vereinzelnd – wenn auch nur selten – gibt es sogar Veranstaltungen zu Legal Gender Studies, Critical Legal Studies und feministischer Rechtswissenschaft. Dies kann insbesondere Studierende motivieren, die ein kritisches und politisches Interesse am Recht haben, denn eine Auseinandersetzung mit geschichtlichen und sozialwissenschaftlichen Bezügen des Rechts geht oft einher mit Bekenntnissen zu Freiheit und Demokratie, dem Sozial- und Rechtsstaatsprinzip und der Rechtswirklichkeit, also mit der Basis der Rechtsordnung und der gesellschaftlichen Funktion des Rechts. Im Prinzip genau die Auseinandersetzung, aus der kritische Perspektiven entstehen können. Dies steht auch im Einklang mit den offiziellen Zielen vieler Juristenausbildungsgesetzen. In der Präambel des JAG Hessen heißt es z.B: „Ziel der juristischen Ausbildungsreform ist der kritische, aufgeklärt rational handelnde Jurist, der sich seiner Verpflichtung als Wahrer des freiheitlich demokratischen und sozialen Rechtsstaats bewusst ist und der in der Lage ist, die Aufgaben der Rechtsfortbildung zu erkennen.“
….Subsumtionsautomat?
Auffällig ist jedoch, dass gerade die geschichtlichen und sozialwissenschaftlichen Bezüge des Studiums meistens nur in freiwilligen Veranstaltungen behandelt werden. Lediglich ein einziges Grundlagenfach ist in der Regel verpflichtend. Aufgrund der enormen Lernbelastung und hoher Durchfallquoten bereiten Studierende sich ausschließlich auf prüfungsrelevante obligatorische Veranstaltungen vor. Die meiste Zeit und Energie widmen Studierende daher dem geltenden Recht, am meisten dem Zivilrecht, daneben dem Strafrecht und dem öffentlichen Recht. In Klausuren gilt es Einzellfälle zu lösen, ebenso im Examen. Diese Einzelfälle sind meist ein Abbild des Alltages deutscher Rechtsrealität, also Nachbarschaftsstreitigkeiten, Gebrauchtwagenkauf, Diebstahl usw. Vertieftes Wissen über geschichtliche, philosophische und politische Hintergründe kann hierbei sogar hinderlich sein, da Ausführungen hierzu im Gutachten gar als Fehler bewertet werden. Stattdessen ist es besser, jedes auch noch so detaillierte dogmatische Rechtsproblem zu kennen. Bei Meinungsstreitigkeiten geht es nicht etwa darum, eine eigene kritische Meinung zu entwickeln, sondern wie im Copy-Paste-Verfahren vertretbare Meinungen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), Bundesgerichtshof (BGH), Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der so genannten herrschenden Meinung (h. M.) der Literatur in die Klausur einzufügen. Das juristische Studium offenbart sich daher faktisch als das Gegenteil der Vorstellung von einem wissenschaftlichen Studium, das auch Raum für das Entfalten eigener kritischer Gedanken, für freie Assoziation und Forschung beinhalten müsste: Es ist vielmehr eine Berufsausbildung zum Subsumtionsautomaten. Allerdings muss auch gesehen werden, dass zumindest die Möglichkeit einer vielseitigeren universitären Ausbildung besteht. Diese muss man nur wahrnehmen, auch wenn die Mehrheit der Studierenden dies nicht tut.
Der Schwerpunkt – ein Funken Hoffnung
Durch den Schwerpunkt hat sich einiges verbessert. Er kann daher als ein Funken Hoffnung im Jurastudium angesehen werden. Sein Inhalt ist immerhin frei wählbar und die Note fließt zu 30 % in die Examensendnote ein. Die Fakultäten bieten je nach Kapazität verschiedene Schwerpunkte an und profilieren sich somit. Wer an seiner Fakultät also keinen passenden Schwerpunkt findet, kann sich an anderen umschauen und gegebenenfalls die Uni wechseln. Eine Auflistung der jeweiligen Schwerpunkte findet man auf den Internetseiten der Fakultäten. Insgesamt ist festzustellen, dass auch hierbei vorwiegend berufsvorbereitende Inhalte den Schwerpunkten zugrunde liegen. Jedoch bieten etwa ein Viertel der deutschen Fakultäten Schwerpunkte an, die rechtsgeschichtliche und rechtsphilosophische Bezüge des Rechts zum Gegenstand haben[2]. Ebenso kann es im Schwerpunkt möglich sein eine Studienarbeit zu verfassen, in der Studierende eigene Ideen entwickeln und eigene Themen vorschlagen können – eine Seltenheit im Jurastudium.
Der Endspurt im Jurastudium – Das Repetitorium
In der Vorbereitung auf das erste Staatsexamen besuchen ca. 80 % der Studierenden ein privates Repetitorium. Im privaten Repetitorium wird der gesamte Stoff des Studiums noch einmal im Schnelldurchlauf wiederholt. Es kostet ca. 2000 € im Jahr. In Ländern, in denen Studiengebühren erhoben werden, lässt sich folglich eine Semesterbelastung von 1500 € schätzen.[3] Eine Belastung, die für BAföG-Empfänger_innen oder finanziell schwächere Studierende ohne Nebenjob oder Kredit nur kaum tragbar ist. Sicherlich kann ein privates Repetitorium gut auf das Erste Staatsexamen vorbereiten. Allerdings werden den Studierenden hierbei wichtige Aufgaben abgenommen. Hierzu zählen das Herausfiltern besonders prüfungsrelevanter Materien sowie das Erstellen eines individuellen Zeitplans. Gerade das Herausfiltern prüfungsrelevanter Materien erzwingt das Verstehen einer Lernmaterie in ihrer Gesamtheit. Beim Erstellen eines individuellen Zeitplans können Studierende ihre persönlichen Stärken und Schwächen stärker berücksichtigen als dies im vereinheitlichten privaten Repetitorium getan wird. Zudem neigen Repetitor_innen bei Meinungsstreitigkeiten dazu den Studierenden vorzuschreiben, welcher Meinung zu folgen ist. Sätze wie „[…] entscheiden sie sich wertkonservativ und bejahen sie […][4]“ sind keine Seltenheit.
Natürlich machen die privaten Unternehmen viel Werbung. Hierbei fällt unangenehm auf, dass viel Angst vor dem Examen gemacht wird. Hiervon sollte man sich auf keinen Fall vereinnahmen lassen, denn die Angstmacherei scheint ein profitables Mittel zu sein, um unsichere Studierende zu Kunden zu machen. Ein Verzicht aufs kommerzielle Repetitorium kann ebenso erfolgreich sein. Manche lernen für sich allein, manche besuchen Unirep-Kurse, manche lernen in eigenen Arbeitsgruppen. Ratgeber können dabei behilflich sein, wie z.B. das Buch „Examen ohne Rep“ von Deppner/Feihle/Lehnert/Röhner/Wapler.[5] Durch das Ausprobieren von verschiedenen Lernpraktiken im Laufe des Studiums kann man erste Erfahrungen machen, die später bei der Entscheidung „Kommerzielles Rep? Ja oder Nein“ weiterhelfen. Das gemeinsame Vorbereiten auf Klausuren kann z. B. einen ersten Eindruck davon vermitteln, wie es ist, in einer Lerngruppe mit anderen zusammen zu lernen.
Risiken und Nebenwirkungen
Das Jurastudium nimmt einen großen Teil des Lebens in Anspruch. Dies trifft besonders diejenigen, die versuchen in der Regelstudienzeit zu studieren. Es ist nur für wenige Studierende und nur unter erheblichem Zeitaufwand möglich, alle Veranstaltungen richtig vor- und nachzubereiten. Dadurch kann schnell eine dauerhaft angespannte Situation entstehen. Es tritt die Gefahr auf, dass für andere Dinge im Leben keine Zeit mehr verbleibt: Auf Reisen wird aufgrund von Ferienhausarbeiten verzichtet, Hobbys und Leidenschaften fallen weg. Viele Jurastudent_innen lernen von Beginn des Studiums an nur noch andere Jurastudent_innen kennen. Das Leben kann dadurch an Vielfalt verlieren. Zudem tritt der Arbeitsmarktdruck hinzu. Die Medien berichten, dass der Arbeitsmarkt mit Jurist_innen überfüllt sei. Professor.Innen erzählen von Kanzleien, die Wäschekörbe voller Bewerbungen bekommen. Dadurch entsteht eine Ellenbogenmentalität. Zukunftsangst macht sich breit. Mit dieser könnte besser umgegangen werden, wenn das Studium öfter Erfolge und Lob bescheren würde. Doch genau darauf ist im Jurastudium überhaupt kein Verlass. Im Gegenteil, Jurastudent_innen sind andauernd Demütigungen ausgesetzt. Gute Noten sind in diesem Fach seltene Ausnahmen. Im Jurastudium gibt es viel höhere Durchfallquoten als in anderen Fächern. Eine gerade mal ausreichende Note (4 von 18 Punkten) wird oft schon als Erfolg angesehen. Das Jurastudium ist hart.
Warum eigentlich diese Härte?
Warum diese Härte so existieren muss, weiß keiner so genau. Vielleicht soll durch hohe Durchfallquoten erreicht werden, dass Studierende lernen, sich ihre Zeit so gut wie möglich einzuteilen. Kommen sie später ins Richter_innenamt, müssen sie diese Eigenschaft besitzen. Urteile können immerhin Menschenleben verändern. Das klingt sinnvoll. Doch es funktioniert nicht. Erstens ist nicht festzustellen, dass Durchfallquoten zum Ende des Studiums sinken, Studierende also ein effizienteres Zeitmanagement entwickeln. Zweitens gehen ca. 80 % der Jurastudent_innen ins Repetitorium. Dort wird viel Geld dafür bezahlt, sich gerade die Aufgabe der persönlichen Zeiteinteilung abnehmen zu lassen.
Vielleicht soll durch hohe Durchfallquoten auch selektiert werden. Frei nach dem Motto: „Jurist_innen gibt es sowieso genug, überlegt euch was anderes.“ Dies als Absicht trägt pädagogisch unwertvolle Folgen mit sich. Belohnungen können zu mehr Spaß und Motivation führen. Spaß und Motivation steigert die Leistung. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass sich Jurastudent_innen von Beginn ihrer Ausbildung an klar darüber sind, dass es zu viele Anwält_innen und Richter_innen auf dem Arbeitsmarkt gibt.
Reform?
Der Streit um Reformierungen des rechtswissenschaftlichen Studiums ist wohl schon so alt wie das Studium selbst. Auch heute wird über eine Reformierung des Jurastudiums nachgedacht. In der sog. „Erklärung von Bologna“ vom 19. Juni 1999 vereinbarten 29 europäische Bildungsminister, einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Dieses Ziel soll sich verwirklichen, indem die einzelnen Staaten ihre Studiensysteme auf Bachelor- und Masterstudiengänge umstellen. Bei der Mehrheit der Studiengänge in Deutschland ist dies bereits geschehen. Ende 2002 hat sich der Wissenschaftsrat dafür ausgesprochen, dass auch Staatsexamenstudiengänge, mit Ausnahme der Medizin, auf das Bachelor- und Mastersystem umgestellt werden. Dies trägt nun erste Früchte, denn einzelne Jurafakultäten fangen an, ihre Studienpläne bachelor- und mastergerecht umzugestalten. Die Tendenz hierbei ist klar: Noch weniger Zeit für die gleiche Menge an Lernstoff, weitere Verlagerung der Examensvorbereitung auf das kommerzielle Repetitorium und verstärkte Aussiebungsmechanismen im Grundstudium.
Augen auf und durch!
Es bleibt festzuhalten, dass die juristische Ausbildung einiges zu wünschen übrig lässt. Ihrem Ziel, Studierenden solide Grundlagenkenntnisse und vielseitige Bezüge des Rechts zu vermitteln, wird sie faktisch nicht gerecht. Eigenes kritisches Denken wird nicht gefördert. Zudem haben Studierende durch pädagogisch unwertvolle Durchfallquoten unter Demütigungen zu leiden. Dadurch entsteht ein allgemeiner Vertrauensverlust in die universitäre Ausbildung. Um die 80 % der Studierenden zieht es vor, in ihrem letzten Jahr der universitären Ausbildung ein privates Repetitorium zu besuchen. Damit wird deutlich, dass die Universitäten ihre Aufgabe, die Studierenden hinreichend und nachhaltig auf das erste Examen hin vorzubereiten, nicht erfüllen.
Es macht dennoch wenig Sinn, sich aufgrund dieser Missstände entmutigen zu lassen. Es ist möglich, sich als Student_in die Ausbildung vielseitiger zu gestalten. Die Suche nach Veranstaltungen, die über den Tellerrand hinausgehen, ist oft erfolgreich. Man muss nur an ihnen teilnehmen, auch wenn die Mehrheit lediglich das macht, was zum Pflichtbereich gehört. Die Teilnahme an BAKJ-Kongressen oder die Mitarbeit bei Forum Recht kann beispielsweise eine kritische Perspektive auf das Recht eröffnen, die im Studium sonst nicht geboten wird. Auch kann es viel Ärgernis ersparen, wenn das Jurastudium nicht zum Mittelpunkt des Lebens gemacht wird. Andere Beschäftigungen, die Abwechslung bringen, sollten daher nicht vernachlässigt werden. Auch Auslandsaufenthalte können eine große Bereicherung und Abwechselung ins Jurastudium bringen. Es sollte nicht vergessen werden, dass Jura ein Studiengang ist, der fast überall auf der ganzen Welt studiert werden kann. Es gibt zahlreiche Kooperationen deutscher Jurafakultäten mit ausländischen Fakultäten, die ein Auslandsaufenthalt sehr vereinfachen. Schließlich können sich Studierende, wenn sie das Grundstudium erst einmal geschafft haben, im Schwerpunktbereich auf persönliche Interessen konzentrieren und müssen nicht nur noch den Standardstoff lernen. Letzten Endes gibt es für alle einen Weg durchs Jurastudium. Er kommt vielleicht nicht von selbst, aber wer sucht, der findet.
Falko Behrens hat Jura in Berlin studiert.
[1] So die Studienordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bremen.
[2] z.B. Nürnberg-Erlangen, Frankfurt a.M., Freiburg, Berlin (FU, HU), Hamburg, Kiel, München, Passau, Potsdam, Trier, Würzburg und Greifswald.
[3] Bei 500 € Studiengebühren, bei 200 € Semesterbeitrag und bei einem Preis von 1600 € fürs Repetitorium im Jahr.
[4] Hemmer / Wüst, Skript Deliktsrecht 1 (2012), Rn. 84.
[5] Deppner / Feihle / Lehnert / Röhner/ Wapler, Examen ohne Repetitor, 4. Auflage 2017