Polizist*innen werden nur selten für rassistisches oder antisemitisches Verhalten belangt. Umso erfreulicher ist jede Entlassung eines*r Beamt*in, die*der durch Rassismus oder Antisemitismus aufgefallen ist und jedes Urteil, das die Entlassung bestätigt.
So geschehen in einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg aus dem November 2020. Nach dem ein Polizeikommissaranwärter des Landes Brandenburg bei einer praktischen Unterrichtsstunde den Namen seines Kollegen „Jung“ über Funk buchstabieren sollte und dafür nicht auf das normale Funkalphabet, sondern auf die Wörter „Jude“, „Untermensch“, „Nazi“ und „Gaskammer/Genozid“ verwiesen hatte, war er von seinem Dienstherren, der Polizeiakademie Brandenburg, entlassen worden. Daraufhin legte er Widerspruch ein und beantragte die aufschiebende Wirkung desselbigen wiederherzustellen. Während die erste Instanz seinem Antrag stattgegeben hatte, änderte das OVG im Dezember 2020 diesen Beschluss. Das Gericht befand einerseits, dass durch die Aussagen seiner Mitschüler*innen und Lehrer*innen ausreichend ergründet und belegt worden sei, dass die konkreten antisemitischen Aussagen des Anwärters keinesfalls persönlichkeitsfremd für ihn seien. Außerdem betonte es, dass selbst wenn das Verhalten bei der Funkübung das erste dieser Art gewesen wäre, es ausreichend Beweis dafür geliefert habe, dass der Anwärter antisemitisch und damit verfassungsfeindlich eingestellt sei. Und das in einem Maße, das eine sofortige Entlassung rechtfertigten. Auch sei es nicht unverhältnismäßig, den Anwärter seine Ausbildung nicht abschließen zu lassen. Seine Nichteignung habe er durch das Verhalten bereits unter Beweis gestellt. Es sei ausgeschlossen, dass er zu irgendeinem Zeitpunkt zu einem verfassungstreuen und damit geeigneten Polizisten werde.
Zwar ist der Begriff der Verfassungstreue in deutschen Gerichten eng mit dem Extremismusbegriff verknüpft, der seinerseits meist mit einer Gleichsetzung von Linksradikalismus und Rechtsextremismus und damit einer Fehleinschätzung und Unterschätzung des Gewaltpotenzials von Rechtsextremismus einhergeht. Auch mag es bei den rechtsextremen Strukturen in der Polizei, die in den letzten Monaten bekannt wurden naiv erscheinen die Entlassung einzelner Polizeianwärter als antifaschistischen Erfolg zu feiern. Aber eines ist sicher: Jeder entlassene Nazi-Polizist ist ein Nazi mit Waffe und Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen weniger.