Einen Totalausfall leistete sich die „Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht“ aus dem Hause C.H. Beck. In einem dort erschienenen Beitrag (NZA 2021, S. 166) fragte sich der Honorarprofessor Rüdiger Zuck „ist Ugah, Ugah eine rassistische Beleidigung?“. Spoiler: Nein, findet er nicht.
Ausgangspunkt war eine Entscheidung des Landesarbeitsgericht (LAG) Köln, in der ein Betriebsrat eines Logistikunternehmens gekündigt werden durfte, weil er einem Kollegen dunkler Hautfarbe „Ugah, Ugah“ zurief. Das Kölner Gericht wertete dies als rassistische Beleidigung und Kündigungsgrund. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass Affenlaute als menschenverachtende Diskriminierung nicht von der Meinungsfreiheit geschützt werden und somit kein Kündigungsschutz besteht. Hiergegen bemüht Zuck eine Dekonstruktion des „Ugah Ugah“: Es handle sich nicht um Affen- sondern um Steinzeitmenschenlaute. Somit sei die LAG-Argumentation inkonsistent und seinerseits rassistisch. Außerdem sei die Aussage in einem Umfeld getätigt worden, in dem ein „flapsiger Umgangston“ „zur Auflockerung der Gesprächsatmosphäre“ üblich gewesen sei. Damit verliere die Aussage völlig an Gewicht. So kommt Zuck raunend zu dem Schluss, das BVerfG habe sich bewusst dem Mainstream angeschlossen, um einem Aufschrei vorzubeugen. Dem setzt der Arbeitsrechtler einen Text voller rassistischer Beleidigungen und Ressentiments entgegen.
Der erwartbare Aufschrei als Reaktion auf Zucks plumpen Rassismus kam auf breiter medialer und sozial-medialer Front und machte auch nicht vor der NZA und dem C.H.Beck Verlag Halt. Immer wieder kam die Frage auf, wie es ein solcher Beitrag in eine renommierte Fachzeitschrift schaffe kann. Hat niemand Korrektur gelesen? Wurde weggesehen? Die Redaktion der NZA kann es sich laut einer Stellungnahme „selbst nicht erklären“, bittet „aufrichtig um Entschuldigung“ und will Redaktionsprozesse verändern. Zucks Beitrag wurde mittlerweile entfernt und ein Antwortbeitrag zweier Herausgeber (NZA 2021, 233) veröffentlicht. Diesem zufolge sei es „nicht hinnehmbar, wie Zuck – an den Habitus eines Kolonialherren erinnernd – rassistische Stereotype bedient und reproduziert.“ Man mag hoffen, dass es sich hierbei nicht nur um Schadensbegrenzung handelt. Der Verlag selbst äußert sich auf Twitter kurz dahingehend, dass der Beitrag nicht hätte erscheinen dürfen und verweist auf den Redaktionsbeitrag der NZA. Konsequenzen wurden von Verlagsseite bisher nicht gezogen.