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40 Jahre Forum Recht: Weitere Entwertungen des Asylrechts?

Ein Kommentar von Victor Pfaff

Von Victor Pfaff

Die Hilflosigkeit angesichts der Migration nach Europa vor 40 Jahren wie heute ist offensichtlich. 1982 arbeitete der Staat mit einer Fülle von Maßnahmen am „Abbau des Asylgrundrechtes“: Die Erfindung „sicherer Herkunfts- oder Transitländer“; dem Begriff der politischen Verfolgung wurde seitens Verwaltung und Justiz Gewalt angetan.

Gerade gedachten wir des 40. Jahrestags des „Frei“-Todes Cemal Kemal Altuns, der 1983 den Sprung aus dem Fenster des Berliner Verwaltungsgerichtes der befürchteten Abschiebung vorzog. Es folgte die Knebelung des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG) im Jahr 1993, vom Bundesverfassungsgericht 1994 mit Einschränkungen für verfassungskonform erklärt. Die Neufassung (Art. 16a GG) sollte verhindern, dass sich ein auf dem Landweg nach Deutschland gekommener Asylsuchender auf das Grundrecht berufen kann. Diese Verfassungsänderung war die Stunde der – nach 1954 ­ zweiten Geburt der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK): Bis dahin stiefmütterlich behandelt, rückte nun der völlig andere, völkerrechtlich verankerte Flüchtlingsbegriff in den Blick und in die Entscheidungspraxis. Die höchstrichterliche Rechtsprechung unternahm in den 90er Jahren den – letztlich untauglichen – Versuch, die GFK dem nationalen Recht zu unterwerfen und damit zu entwerten. Es stiegen die Anerkennungszahlen; das Abwehrargument der niedrigen Anerkennungsquote wurde und blieb bis heute ein stumpfes Messer.

Wenn heute seitens der CDU die Änderung des Grundgesetzes und des Asylrechts gefordert wird, geht es nicht mehr um Art. 16a GG, sondern es geht darum, eine völkerrechtliche Festung des Menschenrechtsschutzes zu schleifen: Die Genfer Flüchtlingskonvention mit ihrem Herzstück, dem Verbot des Refoulement (Art. 33 Abs. 1 GFK), soll entwertet werden. Darauf läuft die von den Mitgliedstaaten der EU jüngst beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) hinaus. Wenn es gelingen sollte, der GFK den Zahn zu ziehen, warum sollte dann noch an Art. 3 EMRK und an der Grundrechte-Charta festgehalten werden? Davor warnen nicht nur „Gutmenschen“ und Menschenrechtsorganisationen. Jüngst hat die ehemalige Vorsitzende Richterin am Hessischen Verwaltungsgerichtshof, seit Februar 2023 pensioniert, vorher schwerpunktmäßig mit Asyl- und Aufenthaltsrecht befasst, gewarnt: Die „Externalisierung des materiellen Flüchtlingsschutzes“1 sei abzulehnen.

Übrigens war mit dem Vorschlag, in Nordafrika Aufnahmelager zu errichten, in denen ein Asylgesuch geprüft wird, schon der Bundesinnenminister Otto Schily im Jahr 2004 gescheitert.2

Victor Pfaff

1 Katrin Lehmann, Deutschland sollte der GEAS-Reform nicht zustimmen, Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik (ZAR), 2023, 275 (277).

2 Auffanglager in Nordafrika, Grüne: Schily-Vorschlag „absurd“, Meldung der Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.07.2004, https://www.faz.net/-gpf-p7tm (Link zuletzt abgerufen am 01.10.2023).

Kategorien: Forum

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