Viele fortschrittliche AutorInnen lehnen zurecht ab, mit der Wissenschaftsfreiheit ein Feudalrecht der ProfessorInnen innerhalb der Universität zu begründen. Stattdessen fordern sie die drittel- oder (bei Einbeziehung der sonstigen MitarbeiterInnen) sogar viertelparitätische Besetzung der universitären Gremien.
Christian Rath im Heft 94/2