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Ringvorlesung Rechtsextremismus und Recht an der HU Berlin

Von Charlotte Langenkamp, Sophie Borkel

Mobilisierungsgewinne, Diskursverschiebungen und die jüngsten Wahlergebnisse zeigen, dass Rechtsextremismus unsere Demokratie akut gefährdet. In solchen Zeiten ist es wichtig, dass alle staatlichen Institutionen, insbesondere die Justiz, ihren Aufgaben gewachsen sind. Voraussetzung dafür sind entsprechend ausgebildete Jurist*innen.Die Änderung des § 5a des Deutschen Richtergesetzes im Jahr 2021, nach der sich angehende Jurist*innen in der Ausbildung vertieft mit dem nationalsozialistischen Unrecht auseinandersetzen sollen, ist zwar ein erster Schritt, geht aber nicht weit genug. Denn viele Leerstellen im juristischen Umgang mit Rechtsextremismus sind nicht nur auf Unkenntnis über das NS-Regime zurückzuführen, sondern auf fehlendes Verständnis heutiger rechtsextremer Ideologien. Das „Gesicht Zeigen!“-Projekt „United! – Gemeinsam gegen Rechtsextremismus“ versucht diese Lücke mit einer Ringvorlesung zum Thema Rechtsextremismus, Recht und Justiz zu schließen. Im Wintersemester 2023/2024 veranstaltet „Gesicht Zeigen!“ deshalb gemeinsam mit der Projektgruppe Rechtsextremismus und Recht eine zehnteilige Vorlesungsreihe an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin (HU). Das Besondere an der Ringvorlesung sind zum einen die aktuellen Rechtsextremismus-Debatten, die Jura-Studierenden zugänglich gemacht werden, und zum anderen die dezidiert interdisziplinäre Ausrichtung, die Expert*innen aus Rechtsextremismusforschung und Rechtswissenschaften zu Wort kommen lässt. Darüber hinaus bietet die Ringvorlesung wertvolle Einblicke in die Praxis von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Betroffenenberatung.

Hintergrund dieses speziellen Angebots für Jura-Studierende sind vor allem drei Leerstellen im juristischen Umgang mit Rechtsextremismus. Opfer rechtsextremer Gewalt und Beratungsstellen kritisieren seit vielen Jahren den oft unsensiblen Umgang mit Betroffenen. Dazu gehören fehlende Kommunikation über die Rechte als Nebenkläger*innen, unzureichende Einstellungsbescheide und die fehlende Würdigung der Tatumstände. Die Erfahrungen, die viele Betroffene rechtsextremer Gewalt mit der Justiz machen, verringern das Vertrauen marginalisierter Gruppen in staatliche Institutionen und führen unter Umständen zu sekundärer Viktimisierung. Das ist fatal, auch weil viele Betroffene deshalb erneute Gewalterfahrungen gar nicht mehr anzeigen.

Daran anschließend ist die fehlende Berücksichtigung der politischen Motivation von Täter*innen rechtsextremer Straftaten die zweite eklatante Leerstelle. Oft genug wird die Motivation schon bei der Polizei nicht ermittelt. In der Regel spielt sie dann im weiteren Verfahren keine Rolle mehr. Es ist allerdings wichtig, dass die Spezifik von rechtsextremen Straftaten im Strafverfahren erkannt und angemessen berücksichtigt wird.

Um im Zweifel den rechtsextremen Hintergrund einer Tat zu erkennen und angemessen zu würdigen, braucht es Fachwissen über rechtsextreme Ideologien, Akteur*innen und Strategien. Dieses Wissen aus Forschung und Präventionsarbeit fehlt in der Justiz und lässt sich deshalb als dritte zentrale Leerstelle benennen.

Aus diesen drei Beobachtungen lässt sich die Dringlichkeit der Qualifizierung im Bereich Rechtsextremismus für Jura-Studierende ableiten. Die Sensibilisierung von Studierenden ist dabei nur ein Teil der Strategie von „Gesicht Zeigen!“. Neben den angehenden müssen aber auch die bereits praktizierenden Jurist*innen zum Thema Rechtsextremismus umfassend fortgebildet werden. „Gesicht Zeigen!“ beobachtet in diesem Feld ein langsam, aber stetig wachsendes Problembewusstsein.

Das Interesse an den Vorlesungen ist bislang sehr groß. Mehrfach sprengte das große Interesse die Kapazitäten des Hörsaals im HU-Hauptgebäude und führte zu angeregten Diskussionen. Den Eröffnungsvortrag hielt der Rechtsanwalt und Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus, Dr. Mehmet Daimagüler. Er sprach über seine Erfahrungen als Nebenklagevertreter im NSU-Prozess und die großen Versäumnisse im NSU-Komplex. Je mehr durch ein Verbrechen zerstört worden sei, desto mehr müsse der Prozess den gesellschaftlichen Frieden wiederherstellen. Im Falle des NSU heißt das, der Rassismus der Ermittler*innen, der Medien und der Gesamtgesellschaft hätte vor dem Oberlandesgericht München nicht ausgeklammert werden dürfen.

Mitte November widmete sich Christoph Möllers, Professor für Öffentliches Recht an der HU und Verfahrensbevollmächtigter der Bundesregierung im zweiten NPD-Verbotsverfahren, einer aktuellen Debatte: Den rechtlichen und politischen Bedingungen eines Parteiverbotsverfahrens. Ohne sich selbst zu einem möglichen AfD-Parteiverbot zu positionieren, führte er zu den Tatbestandsmerkmalen Gesinnung, Handlung, Potentialität aus und ordnete bisherige Parteiverbotsverfahren in der Bundesrepublik historisch ein. Außerdem betonte er die demokratiepolitische Problematik und die Schwierigkeiten eines sachverhaltsintensiven Verfahrens.

Die Ringvorlesung geht noch bis zum 1. Februar 2024. Sie soll jedoch nicht das Ende, sondern erst der Anfang einer fundierten Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus im Jurastudium sein.

Charlotte Langenkamp und Sophie Borkel

Kategorien: Sasu

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