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„Ein neues Ausmaß antisemitischer Vorfälle“

Interview mit Benjamin Steinitz von RIAS e.V.

Von Redaktion

Herr Steinitz, Sie sind Geschäftsführer des Bundesverbands der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. (RIAS). Können Sie die Arbeit von RIAS kurz für uns beschreiben?

Zentral für unsere Arbeit ist, dass RIAS-Meldestellen antisemitische Vorfälle unter- und oberhalb der Strafbarkeitsgrenze erfassen und diese dann anonymisiert statistisch auswerten. Nur so kann das große Dunkelfeld antisemitischer Vorfälle erhellt werden. Dafür bieten wir eine niedrigschwellige Meldeplattform an: Betroffene oder Zeug_innen antisemitischer Vorfälle können bei RIAS online (unter report-antisemitism.de) oder auch telefonisch Meldungen unkompliziert abgeben. Nach Eingang einer Meldung werden die Vorfälle von geschulten Mitarbeiter_innen der regionalen RIAS-Meldestellen verifiziert. Der Fokus liegt dabei auf der Unterstützung von Betroffenen. Wir arbeiten daher eng mit OFEK e.V. und anderen Beratungsstellen für Betroffene antisemitischer Gewalt zusammen und vermitteln bei Bedarf den Kontakt. Oftmals benötigen Betroffene psychosoziale oder juristische Beratung, um das Geschehene aufarbeiten zu können. Eine Orientierung an den Bedürfnissen der Betroffenen ist also immens wichtig, um angemessene Unterstützung leisten zu können. Inhaltlich orientiert sich die Einordnung antisemitischer Vorfälle durch die RIAS-Meldestellen an der weltweit anerkannten Arbeitsdefinition Antisemitismus der IHRA.

Verfolgt RIAS auch den weiteren Verlauf nach der Meldung eines antisemitischen Vorfalles? Also etwa, ob Betroffene in bestimmten Fällen Strafanzeigen stellen?

Wenn unsere Mitarbeiter_innen den Eindruck haben, dass ein strafrechtlich relevanter Fall vorliegt, fragen wir nach, ob die Betroffenen überlegen, eine Anzeige zu stellen. Viele Betroffene haben große Hemmungen, eine Anzeige zu stellen, weil sie beispielsweise schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit gemacht haben. Daher verstehen wir auch, wenn Betroffene keine Anzeige stellen wollen. Zudem ist vielen nicht bewusst, welche Schritte einer Anzeigeerstattung folgen. Hier können wir Betroffene auch an Anwält_innen verweisen, um mögliche Chancen und Konsequenzen einer Anzeige und eines Verfahrens zu besprechen. Wir versuchen daher, Betroffenen dabei zu helfen, eine informierte Entscheidung zu treffen, bevor Sie eine Anzeige stellen. Wir informieren uns auch im Nachhinein über den Stand des Verfahrens und der Ermittlungen.

Konnte RIAS einen Anstieg antisemitischer Vorfälle nach dem Massaker der Hamas vom 7. Oktober 2023 verzeichnen? Hat sich die Qualität der Vorfälle verändert?

Nach dem 7. Oktober 2023 haben wir einen sprunghaften Anstieg antisemitischer Vorfälle dokumentiert. Allein im Zeitraum vom 7. Oktober bis zum 9. November 2023 wurden RIAS-Meldestellen bundesweit 994 antisemitische Vorfälle bekannt. Das sind 29 Vorfälle pro Tag und damit mehr als eine Vervierfachung zum Vorjahreszeitraum. Wir können hier also von einem neuen Ausmaß antisemitischer Vorfälle sprechen. Dieser starke Anstieg antisemitischer Vorfälle hat sich besonders negativ auf das Lebens- und Sicherheitsgefühl von jüdischen Communities ausgewirkt. Jüdinnen und Juden haben uns vermehrt von Vorfällen an Orten ihres Alltags berichtet: In der Nachbarschaft, an der Hochschule oder auch am Arbeitsplatz. Man kann sagen, dass jüdisches Leben in Deutschland seither weniger sichtbar ist.

Durch Ihre Arbeit erhalten Sie sicher auch Einblicke in die justizielle Bearbeitung antisemitischer Vorfälle. Nehmen Sie Defizite in der Arbeit der Ermittlungs- und Justizbehörden wahr?

Der Bundesverband RIAS ist seit 2021 Teil des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Verbundprojekts „Antisemitismus als justizielle Herausforderung“ (ASJust). Im Rahmen dessen untersuchen wir die Erfahrungen von Jüdinnen und Juden mit Strafanzeigen von antisemitischen Vorfällen. Deutlich wird dabei, dass Strafverfolgungsbehörden Antisemitismus oftmals als Motiv oder Beweggrund für eine Tat nicht klar erkennen. Das ist für Betroffene ein großes Problem und wirkt sich negativ auf das Anzeigeverhalten aus, da diese das Gefühl haben, Anzeigen würden nichts bewirken. Aus unserer Forschung wissen wir, dass es einerseits für den betroffenensensiblen Umgang mit Geschädigten eine enorme Bedeutung hat, antisemitische Taten als solche zu benennen. Andererseits ist das Benennen antisemitischer Motive für die Ermittlungen als solche und die Verhandlungen bedeutend, da in der Strafzumessung antisemitische Motive strafverschärfend zu berücksichtigen sind.

Sehen Sie Reformbedarfe im Recht, um wirksam gegen Antisemitismus vorzugehen? Gibt es aktuelle rechtspolitische Forderungen von RIAS?

Zunächst mal muss bestehendes Recht konsequent angewandt und müssen die Möglichkeiten zur Verfolgung von Antisemitismus ausgeschöpft werden. Dafür braucht es aber ein informiertes Verständnis von Antisemitismus in all seinen Erscheinungsformen bei den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden. Um das zu erreichen, müssen Richter_innen und Staatsanwält_innen zu aktuellen Erscheinungsformen von Antisemitismus weitergebildet werden. Auch braucht es frühzeitig entsprechende Module zu Antisemitismus in der juristischen Ausbildung. Nur so können Defizite bei der Berücksichtigung antisemitischer Motive abgebaut werden und Vertrauen in jüdischen Communities aufgebaut werden.

Kategorien: PolJus

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