Der Begriff des Antisemitismus ist auf den ersten Blick allen geläufig. Spätestens seit dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 und der daraufhin erheblich angestiegenen Zahl antisemitischer Vorfälle nicht nur hierzulande ist der gesellschaftspolitische Diskurs darüber neu geweckt. Doch was ist eigentlich Antisemitismus? Und welche Erfahrungen machen davon Betroffene in Deutschland?
Auch wenn die aktuell vermehrte öffentliche Berichterstattung zuweilen den Anschein entstehen lässt, Antisemitismus sei eine plötzlich aufgekommene Erscheinung, ist Antisemitismus nach 1945 niemals wirklich von der Bildfläche verschwunden. Er zieht sich durch alle Bildungsschichten und kommt nicht nur an den politisch extremen „Rändern“ der Gesellschaft vor. Aufgrund der Vielschichtigkeit der Ursachen, Ausprägungen und Motive kann hier nur auf einige Hauptformen eingegangen werden. Somit wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.
1879 wurde der Begriff „Antisemitismus“ als Neuschöpfung durch den deutschen Journalisten Wilhelm Marr geprägt.1 In seinem Aufsatz „Der Sieg des Judenthums über das Germanenthum – Vom nichtconfessionellen Standpunkt aus betrachtet“ bezeichnete er Juden als Semit:innen und stellte diese nicht den Christ:innen, sondern den German:innen gegenüber. Damit definierte er den eigentlich nur auf eine Sprachfamilie (Arabisch, Hebräisch, Aramäisch, etc.) bezogenen Begriff des Semitischen „rassisch“ um.
Antisemitismus ist eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche ideologische Begründungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, die sich explizit gegen Juden oder als Juden gelesene Personen richtet und deren Diskriminierung, Verfolgung und Vertreibung bis hin zur physischen Vernichtung zur Folge hat.2 Diese Judenfeindschaft hat seit der Antike bis in die Gegenwart viele verschiedene religiös, „rassisch“, national, historisch oder kulturell motivierte Erscheinungsformen angenommen, welche dabei stets auf dem Grundkonzept basieren, dass Juden als eine vermeintlich andersartige Minderheit mit unveränderlichen Eigenschaften der jeweiligen Mehrheitsgemeinschaft gegenübergestellt und unterlegen seien.
Erscheinungsformen des Antisemitismus
Zu den am weitesten verbreiteten Erscheinungsformen von Antisemitismus, die auch heute in Deutschland anzutreffen sind, zählen die nachfolgenden: Der religiöse Antisemitismus bzw. christliche Antijudaismus wurzelt in der Ablehnung und Diskriminierung der jüdischen Religion.3 Auch wenn die christlichen Kirchen sich seit Mitte des 20. Jahrhunderts vom Antisemitismus distanzieren, leben die religiös geprägten antijüdischen Mythen mitunter in der säkularen Kultur fort.4
Der „rassische“ Antisemitismus entsteht im 19. Jahrhundert und stützt sich auf pseudo-wissenschaftliche biologistische Argumentationsmuster, nach denen Juden von Natur aus andersartig seien und dies weder durch die Abkehr vom jüdischen Glauben noch durch einen Wandel in ihrer sozialen oder politischen Gesinnung überwinden könnten. Auf dem „rassischen“ Antisemitismus fußt der rechtsextreme Antisemitismus, der den Juden traditionell die Schuld an allen Problemen der Welt unterstellt.5
Mit letzterem verknüpft ist auch der sekundäre Antisemitismus bzw. Entlastungsantisemitismus, welcher in der bis heute anhaltenden Beschäftigung mit dem Völkermord an den Juden während des Zweiten Weltkriegs einen diffamierenden Angriff auf die nationale deutsche Identität sieht. Dies kann in der Folge auch die Holocaustleugnung oder Relativierung nach sich ziehen. Vor allem die Schuldabwehr-Komponente ist in diesem Zusammenhang gesamtgesellschaftlich weit verbreitet.6 Hierbei handelt es sich um die Ansicht, die Juden würden die Erinnerung an die Shoah zu ihrem eigenen Vorteil instrumentalisieren. Durch diese Täter-Opfer-Umkehr sollen so die eigenen antisemitischen Ressentiments legitimiert werden.7 Noch komplizierter wird es, wenn sekundärer Antisemitismus sich auch im linken politischen Spektrum und in weiten Teilen der Bevölkerung zeigt, etwa durch einen generalisierenden Vergleich Israels und aller Juden mit dem nationalsozialistischen Regime und der damit einhergehenden Gleichsetzung der Palästinenser:innen mit den Juden als Verfolgte während der Shoah.8
Unter Bezugnahme auf den Nahostkonflikt werden demnach antisemitische Äußerungen getätigt und diese als generelle „Israelkritik“ ausgegeben. Somit soll Israel als jüdischer Staat dämonisiert und delegitimiert werden, wobei die vermeintliche Kritik selbst aus antisemitischen Projektionen erwächst.9 Zugleich werden alle Juden – vollkommen unabhängig von ihrer tatsächlichen Staatsbürgerschaft – als Israels Repräsentant:innen betrachtet und dementsprechend verbalen oder physischen Attacken ausgesetzt. Folglich kann diese Erscheinungsform von Antisemitismus auch dem antizionistischen Antisemitismus bzw. dem israelbezogenen Antisemitismus zugerechnet werden. Dieser lehnt pauschal Israels Innen- und Außenpolitik ab oder leugnet gar dessen Existenzrecht ganz, wobei sich häufig tradierte antisemitische Vorurteile mit Einstellungen zu aktuellen politischen Geschehnissen vermischen.10 Der israelbezogene Antisemitismus kann sowohl vom rechten als auch vom linken politischen Spektrum mitgetragen werden. Und auch der radikal-islamistische Antisemitismus weist mitunter ähnliche Argumentationslinien wie der israelbezogene Antisemitismus auf.11
Die IHRA-Antisemitismusdefinition
Auch wenn bis heute keine universale wissenschaftliche Definition von Antisemitismus existiert, so versuchen verschiedene Erklärungsmodelle den komplexen Sachverhalt möglichst zu präzisieren. Als sich Anfang der 2000er Jahre ein Anstieg antisemitischer Vorfälle in Westeuropa verzeichnen ließ, wurde 2005 unter Beteiligung von jüdischen zivilgesellschaftlichen Organisationen eine neue Arbeitsdefinition entwickelt. Diese sollte einen europaweiten Standard für das Erkennen und Erfassen von Antisemitismus im Rahmen der Arbeit der Fundamental Rights Agency (FRA) gewährleisten. Die International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) – eine 1998 in Stockholm gegründete zwischenstaatliche Organisation, welche die Förderung der Aufklärung, Erforschung und Erinnerung der Shoah weltweit zum Zwecke hat – übernahm im Mai 2016 diese Arbeitsdefinition fast unverändert.
Die sogenannte IHRA-Definition12 wurde mittlerweile in vielen EU-Ländern auch von staatlicher Seite anerkannt, im September 2017 auch in Deutschland. Obwohl sie keine rechtliche Bindungskraft hat, kann sie gerade in praxisorientierten Bereichen, wie Polizei, Strafverfolgung und Justiz oder bei der Präventionsarbeit helfen, Antisemitismus zu erkennen, ohne diesen dabei als kulturhistorisches Phänomen in seinen Einzelheiten erklären zu müssen.
Die IHRA-Basisdefinition lautet wie folgt: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“13
Dazu wurde von der Bundesregierung noch folgende Erweiterung verabschiedet: „Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“14 Gerade dieser Punkt, der als veranschaulichendes Beispiel auch in der IHRA-Definition selbst zu finden ist, wird häufig kritisiert. So wurde auf Initiative von acht Wissenschaftler:innen aus unterschiedlichen Ländern im März 2021 als ein Gegenentwurf dazu die Jerusalem Declaration on Antisemitism (JDA) vorgelegt.15 Ob diese jedoch in operativer Hinsicht eine Verbesserung darstellt, ist zu bezweifeln.16 Vielmehr könnte man die JDA als Verharmlosung antisemitischer Formen der sogenannten Israelkritik lesen, wobei gleichzeitig die Vielfalt der Antisemitismusformen im 20. und 21. Jahrhundert nicht berücksichtigt wird.17
Welche Definitionen oder Erklärungsmodelle man auch immer für Antisemitismus heranzieht – den „kulturellen Code“18 nach der Historikerin Shulamit Volkov, die „negative Leitidee der Moderne“19 nach dem Politik- und Sozialwissenschaftler Samuel Salzborn, die „nationale Semantik“20 nach dem Soziologen und Antisemitismusforscher Klaus Holz oder andere – für die Betroffenen bleibt Antisemitismus eine ganz reale Bedrohung im Alltag.
Betroffenenperspektive und Alltagsantisemitismus
Die häufig vernachlässigte Betroffenenperspektive rückt das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt „ASJust. Struggling for Justice. Antisemitismus als justizielle Herausforderung”21 ins Zentrum der Untersuchungen. Jüdische Erfahrungen mit Antisemitismus und Justiz werden hier erfasst und analysiert. In verschiedenen Gruppen- und Expert:inneninterviews berichten jüdische Gemeindevertreter:innen von regelmäßigen antisemitischen Anfeindungen und Zwischenfällen, vom Gefühl des Bedrohtseins oder von beidem zusammen.
Der von Juden heute in Deutschland erlebte Alltagsantisemitismus schließt vor allem verbale Anfeindungen, antisemitische Beleidigungen auf der Straße und im Internet, Beschimpfungen im öffentlichen Straßenverkehr, aber teilweise auch körperliche Angriffe mit ein. Diese Formen von Antisemitismus variieren in ihrer Intensität je nach Region und Stadtteil, aber auch nach dem äußerlichen Erscheinungsbild der Betroffenen – je mehr eine Person in der Öffentlichkeit als jüdisch zu erkennen ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für einen antisemitischen Zwischenfall. So gaben bei der online in zwölf EU-Staaten durchgeführten FRA-Studie von 2018 rund 75 % der jüdischen Befragten in Deutschland an, es aus Sicherheitsbedenken zumindest gelegentlich zu vermeiden, eindeutig jüdische Symbole öffentlich zur Schau zu stellen.22
Insgesamt häuften sich die alltäglichen antisemitischen Vorfälle in Deutschland während der letzten Jahre, und das noch vor dem 7. Oktober 2023. Danach war allein im Zeitraum vom 07.10.2023 bis zum 15.10.2023 laut dem Monitoring-Bericht23 des Bundesverbands der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. (RIAS) ein Anstieg von 240% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu verzeichnen.
Den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden von diesen alltäglichen antisemitischen Zwischenfällen vermutlich nur die wenigsten. Dennoch berichten jüdische Gemeinden und Einzelpersonen auch von ihren direkten Erfahrungen mit der Justiz und äußern sich durchaus kritisch zum bisherigen Umgang der Justiz mit antisemitischen Zwischenfällen. Dabei können im Wesentlichen drei Kritikpunkte der Gemeinden herausgearbeitet werden.
Im Nachfolgenden werden aus datenschutzrechtlichen Gründen und in Abstimmung mit den interviewten Personen und Gruppen weder die konkreten jüdischen Gemeinden noch einzelne Interviewpartner:innen namentlich erwähnt.
Kritik der Betroffenen an der Justiz
Bemängelt wird eine als zu häufig empfundene attestierte Schuldunfähigkeit. In den betreffenden Fällen wurde die antisemitische Tatmotivation von den Gerichten nicht in Frage gestellt. Hier hätte § 46 Abs. 2 S. 2 Strafgesetzbuch (StGB), nach dem ein antisemitisches Motiv für eine Straftat sich strafschärfend auf das Urteil auswirken kann, also durchaus gepasst. Allerdings folgte nach dem verhängten Urteil die forensische Feststellung, die Täter seien aus psychiatrischen Gründen nicht schuldfähig. Aus Betroffenensicht laufe dies jedoch in der Konsequenz auf eine Art Umdeutung der Tat als die eines psychisch Kranken hinaus – in den Augen der Gemeinde eine Bagatellisierung der Tat, welche die Befürchtungen nährt, es könnte zu mehr solcher Einschätzungen kommen.
Ein zweiter von den Betroffenen geäußerter Kritikpunkt ist, dass die Rechtslage nicht ausreichend zur Antisemitismusbekämpfung sei. So betonten einige, wie präsent und gefährlich das Gewaltpotenzial des tendenziell rechtsradikalen Milieus in ihrer Region sei. Konkret ablesbar sei dies am Auftreten hinlänglich bekannter Rechtsradikaler, deren Verstrickung in begangene Gewaltverbrechen noch geprüft würde, die sich aber auf freiem Fuß befänden. Diese Rechtsextremen würden es in der Öffentlichkeit quasi genießen, offen anzudeuten, dass Ermittlungen gegen sie ohnehin zu Nichts führen würden.
Auch wenn der Kontakt zur Polizei mittlerweile in vielen Fällen ein guter und belastbarer sei, zur Justiz scheinen Betroffene bisher noch weniger Vertrauen entwickelt zu haben. Einerseits seien landesweit über 500 gesuchte Rechtsextremist:innen abgetaucht und andererseits würde es bei der Justiz oft nicht ankommen, wie schwerwiegend eine antisemitische Tat wirklich ist. Wenn Schmierereien oder Sachbeschädigungen als solche abgetan werden, obwohl sie eindeutige antisemitische Botschaften oder Handlungsmotive aufweisen, wird bei den Betroffenen die Wahrnehmung nur noch verstärkt, dass weder ihre Ängste noch die reale antisemitische Bedrohung Beachtung seitens der Strafverfolgungsbehörden finden.
Eine dritte kritische Beurteilung zielt auf das Strafmaß bei antisemitischen Straftaten. Hier kann beispielhaft ein Fall von Sachbeschädigung bzw. Volksverhetzung genannt werden: Mit Messern während des Besuchs einer Schülergruppe von Sechzehnjährigen eingeritzte Nazisymbole auf der Toilette einer jüdischen Gemeinde. Bei dem Vorfall gab es zunächst strafrechtliche Ermittlungen, diese wurden aber eingestellt (abgesehen von einigen disziplinarischen Maßregelungen an der Schule). Jüdische Gemeindevertreter:innen übten hier Kritik in doppelter Hinsicht: Einerseits sei die Umgangsweise im Jugendstrafrecht eher nachlässig, andererseits würden die geringen Strafmaße – auch in anderen Fällen von antisemitischen Straftaten – geradewegs zu einer Tatwiederholung einladen. Der strafrechtliche Rahmen würde nicht ausgeschöpft. Dies wiederum erzeuge den Eindruck, krimineller Antisemitismus werde vom Staat nicht ernstgenommen. Es sei aber wichtig, den Polizei- und Justizbeamt:innen klarzumachen, dass Antisemitismus nicht bloß ein Kavaliersdelikt, sondern in seinem Grundsatz staatsgefährdend sei.
Ein gesamtgesellschaftliches Problem
Generell wünschen sich die Betroffenen sowohl mit den Sicherheitskräften als auch mit der Justiz – und ebenso mit der Politik – in engem Kontakt zu stehen, denn das Problem des Antisemitismus würde nicht über Nacht verschwinden. Manche jüdische Gemeinden konstatieren eine wachsende Sensibilisierung für antisemitische Gefahren und Taten bei Polizei und Justiz und sprechen teilweise auch von einem sehr guten und vertrauensvollen Verhältnis mit den zuständigen Stellen.
Gleichzeitig sieht man von jüdischer Seite aus noch einen großen Bedarf, staatlichen wie juristischen Stellen mehr Wissen und Kontext zu traditionellen und neuen Antisemitismusformen zu vermitteln, ohne die eine effiziente Bekämpfung von Judenfeindschaft mit rechtlichen Instrumentarien fragmentarisch bleibe. Insbesondere wird aus Betroffenenperspektive bemängelt, dass Antisemitismus häufig noch immer als ein primär jüdisches Problem betrachtet würde. Vielmehr müsse man aber erkennen, dass es sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt.
Antisemitismus zu erkennen bleibt also eine wesentliche Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden. Dabei ist eine alltagstaugliche Antisemitismusdefinition wie die IHRA-Definition durchaus von Vorteil, denn sie bietet dazu eine wissenschaftlich fundierte Grundlage. Zudem sollte es nicht nur Aufgabe der Betroffenen sein, Aufklärungsarbeit zu leisten. So könnten verpflichtende Seminare zu Antisemitismus bereits im Rahmen des Jurastudiums und während der Polizeiausbildung einen großen Beitrag zur Sensibilisierung von Justiz und Polizei leisten und so auch die Betroffenenperspektive miteinbeziehen.
Weiterführende Literatur:
- Olaf Glöckner / Günther Jikeli (Hrsg.), Das neue Unbehagen. Antisemitismus in Deutschland heute, 2019.
- Samuel Salzborn, Kollektive Unschuld. Die Abwehr der Shoah im deutschen Erinnern, 2020.
- Monika Schwarz-Friesel, Toxische Sprache und geistige Gewalt. Wie judenfeindliche Denk- und Gefühlsmuster seit Jahrhunderten unsere Kommunikation prägen, 2022.
1 Vgl. Thomas Nipperdey / Reinhard Rürup, Antisemitismus. Entstehung, Funktion und Geschichte eines Begriffs, in: Reinhard Rürup (Hrsg.), Studien zur „Judenfrage“ der bürgerlichen Gesellschaft, 1975, 95.
2 Vgl. für einen Überblick: Wolfgang Benz, Was ist Antisemitismus?, 2004.
3 Vgl. Karl-Erich Grözinger, Die „Gottesmörder“, in: Julius H. Schoeps / Joachim Schlör (Hrsg.), Antisemitismus. Vorurteile und Mythen, 1995, 57.
4 Vgl. Gerhard Czermak, Christen gegen Juden. Geschichte einer Verfolgung. Von der Antike bis zum Holocaust, von 1945 bis heute, 1991.
5 Vgl. Hendrik Berger, Antisemitismus im Rechtsextremismus. Zwischen subtiler Anspielung und offenem Hass, in: Bundesministerium des Innern (Hrsg.), Neuer Antisemitismus? Judenfeindschaft im politischen Extremismus und im öffentlichen Diskurs, 2006, 54.
6 Marina Chernivsky, Biografisch geprägte Perspektiven auf Antisemitismus, in: Astrid Messerschmidt / Meron Mendel (Hrsg.), Fragiler Konsens. Antisemitismuskritische Bildung in der Migrationsgesellschaft, 2017, 269.
7 Vgl. Werner Bergmann, „Nicht immer als Tätervolk dastehen“. Zum Phänomen des Schuldabwehr-Antisemitismus in Deutschland, in: Dirk Ansorge (Hrsg.), Antisemitismus in Europa und in der arabischen Welt, 2006, 81.
8 Vgl. Andreas Zick / Silke Jensen / Julia Marth et al., Verbreitung von Antisemitismus in der deutschen Bevölkerung. Ergebnisse ausgewählter repräsentativer Umfragen. Expertise für den unabhängigen Expertenkreis Antisemitismus. IKG Forschungsbericht, 2017, https://pub.uni-bielefeld.de/download/2919878/2920030/IKG_ASBericht_Expertenrat_Marz2017.pdf (Stand aller Links: 05.01.2024).
9 Samuel Salzborn, Israelkritik oder Antisemitismus? Kriterien für eine Unterscheidung, Kirche und Israel. Neukirchener Theologische Zeitschrift, 28 (1), 2013, http://www.salzborn.de/txt/2013_Kirche-und-Israel.pdf.
Siehe außerdem in diesem Heft Christoph Schuch, (Kein) Platz für Antisemitismus?! Antisemitismus und Verwaltungsrecht, 15.
10 Vgl. Julia Bernstein, Israelbezogener Antisemitismus. Erkennen – Handeln – Vorbeugen, 2021.
11 Vgl. Doron Rabinovici / Ulrich Speck / Natan Sznaider (Hrsg.), Neuer Antisemitismus? Eine globale Debatte, 2004.
12 Auf Deutsch auf der Internetseite der IHRA: https://www.holocaustremembrance.com/de/resources/working-definitions-charters/arbeitsdefinition-von-antisemitismus?focus=antisemitismandholocaustdenial.
13 Ebd.
14 Vgl. zur IHRA-Definition auf der Internetseite des Antisemitismusbeauftragten: https://www.antisemitismusbeauftragter.de/Webs/BAS/DE/bekaempfung-antisemitismus/ihra-definition/ihra-definition-node.html.
15 Auf Deutsch auf der Internetseite der JDA, https://jerusalemdeclaration.org/wp-content/uploads/2021/03/JDA-deutsch-final.ok_.pdf.
16 Für eine Gegenüberstellung der IHRA- und JDA-Definition in der Praxis vgl. Tanja Kinzel / Daniel Poensgen: Wie lässt sich Antisemitismus erkennen? Chancen und Grenzen der IHRA-Arbeitsdefinition, Anders Denken. Die Onlineplattform für Antisemitismuskritik und Bildungsarbeit, https://www.anders-denken.info/orientieren/wie-l%C3%A4sst-sich-antisemitismus-erkennen-chancen-und-grenzen-der-ihra-arbeitsdefinition.
17 Zur Kritik an der JDA vgl. Lars Rensmann, Die „Jerusalemer Erklärung“. Eine Kritik aus Sicht der Antisemitismusforschung, Belltower News, 25. Mai 2021, https://www.belltower.news/die-jerusalemer-erklaerung-eine-kritik-aus-sicht-der-antisemitismusforschung-116093/; Julia Bernstein / Monika Schwarz-Friesel, „Jerusalemer Erklärung“. Faktisch falsche Prämissen, Jüdische Allgemeine, 8. April 2021, https://www.juedische-allgemeine.de/politik/faktisch-falsche-praemissen/.
18 Vgl. Shulamit Volkov, Antisemitismus als kultureller Code, in: Dies., Jüdisches Leben und Antisemitismus im 19. und 20. Jahrhundert, 1990, 13.
19 Vgl. Samuel Salzborn, Antisemitismus als negative Leitidee der Moderne. Sozialwissenschaftliche Theorien im Vergleich, 2010.
20 Vgl. Klaus Holz, Nationaler Antisemitismus. Wissenssoziologie einer Weltanschauung, 2001.
21 Vgl. https://asjust.de/.
22 Vgl. European Union Agency for Fundamental Rights, Experiences and Perceptions of Antisemitism. Second Survey on Discrimination and Hate Crime against Jews in the EU, 2018, 37, https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/fra-2018-experiences-and-perceptions-of-antisemitism-survey_en.pdf.
23 Vgl. RIAS, Antisemitische Reaktionen in Deutschland auf die Hamas-Massaker in Israel. Antisemitische Vorfälle mit Bezug zu den Terrorangriffen auf Israel zwischen dem 07. und 15. Oktober 2023, https://report-antisemitism.de/documents/2023-10-18_antisemitische_reaktionen_in_deutschland_auf_die_hamas-massaker_in_israel.pdf.