Der Klimawandel ist unaufhaltsam, seine desaströsen Folgen für Umwelt und Gesellschaft imminent, wenn nicht bereits Realität. Deshalb finden wir: Eine nachhaltige Klimakrisenbildung für angehende Jurist*innen ist unerlässlich und längst überfällig!
Eigentlich fing unser Jurastudium mit der „ZEIT“ an. Die Wochenzeitung publizierte regelmäßig und ausführlich zu Klimaklagen, Rechten von Flüssen und Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht zu intertemporalen Freiheitsrechten und Klimagerechtigkeit. Einen effektiven Beitrag für eine klimagerechte Welt setzen? Als Generation fridaysforfuture die bestehenden Verhältnisse ändern und etwas gegen den Klimawandel tun. Kurz: endlich eine sozial-ökologische Transformation. Das wollten wir auch! Und wie würden wir die Veränderung herbeiführen? Mit einer Revolution? Oder es erstmal mit dem milderen, ebenso wirksamen Mittel probieren: dem Recht und den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln. Um rechtliche Rahmenbedingungen für eine sozial-ökologische Transformation schaffen zu können, würden wir also lernen müssen, wie das Recht funktioniert. Wir würden uns im Rahmen des Studiums mit lösungsorientierten Handlungsansätzen beschäftigen müssen, damit wir diese später umsetzen könnten. Und das natürlich im Bereich Klima- und Umweltschutz. So viel zu unserer Vorstellung und Erwartung an das Jurastudium.
Bestandsanalyse oder: der Klimawandel im Jurastudium
Bislang begrenzt sich das Angebot an Klima(wandel)bildung in unserem Jurastudium oft auf freiwillige, selten angebotene Ringvorlesungen, Seminare oder vereinzelte Schwerpunktveranstaltungen. Diese beleuchten „rechtliche Methoden des Klimaschutzes“ als einige unter vielen Themen, und sicher nicht unter diesem Namen. Was angeboten wird, ist oft nicht obligatorisch, wird nicht bepunktet oder für das Staatsexamen angerechnet. Die für uns wichtigen Klimaschutz- und Gerechtigkeitsaspekte werden bloß gestreift, anstatt sie in den Fokus zu rücken. Das Klimarecht-Angebot ist wieder einmal eine Freizeitgestaltung, bloß universitär organisiert. Wahrnehmbar ist diese fast nur mit den entsprechenden Privilegien und zeitlichen Kapazitäten. Statt an Klimaklagen, strategische Prozessführung, Rechte der Natur und Regelungen zu Umwelt- und Menschenrechtsschutz in Lieferketten herangeführt zu werden, beschäftigen wir uns mit dem juristischen Pflichtstoff. Wir schreiben Gutachten zum fiktiven Schadenersatz, stöbern in der Bibliothek nach Kommentaren zur Grundbuchordnung oder zum Familienrecht. Wir lernen welche strafrechtlichen Folgen der Erlaubnistatbestandsirrtum hat und so weiter, aber nichts mit Klima. Unsere Erwartungen an das Jurastudium wurden in Bezug auf Klimaschutz nicht erfüllt. Klimathematische Weiterbildung bleibt hauptsächlich unserer Freizeit vorbehalten und wer Jura studiert weiß: Das ist nicht mehr sehr viel.
Muss das wirklich so sein?
Studierende anderer Fachrichtungen beschäftigen sich im Rahmen von Ringvorlesungen mit globalen Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit. Es wird ein fächerübergreifendes Zertifikat für „Handlungskompetenz für nachhaltige Entwicklung“ etabliert, wo auf ein gemeinsam besuchtes Grundlagenmodul Praxisseminare und Reallabore folgen.1 In anderen Fächern, an anderen Universitäten bestehen andere Möglichkeiten. Es muss also nicht unbedingt so sein, und doch bleibt das Jurastudium vielerorts unverändert mit zu wenig klimarechtlichem Bezug.
Und das, obwohl die Dringlichkeit und das Ausmaß des Klimawandels seit Jahrzehnten wissenschaftlich belegt ist. Die Folgen des Klimawandels werden für uns Menschen jedes Jahr spürbarer und sichtbarer. Wir erleben Hitzewellen, Höchstemperaturen, Trockenphasen, Starkregen und Überschwemmungen. Unsere Lebensumstände ändern sich und mit ihnen die rechtlichen Verhältnisse, die unser Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Deshalb denken wir, dass es für Jurist*innen wichtig ist, das fachliche Wissen zum Klimawandel und Nachhaltigkeitsansätzen zu erlernen. Denn besonders mit juristischen Mitteln kann dem Klimawandel entgegenwirkt und dadurch ein lebenswertes Leben auf diesem Planeten garantiert werden! Klimaschutz ist schon längst Staatsziel und wird (oder sollte) in Anbetracht der allumfassenden Krisensituation, in der wir uns angesichts des Klimawandels befinden, mehr und mehr Gewicht im juristischen Arbeiten erhalten. Selbst wenn in unseren Augen das Jurastudium die dringend erforderliche Klimakrisenbildung bislang vernachlässigt, wird es immer die Aufgabe von Jurist*innen sein, gesetzliche Bedingungen zu erarbeiten, die den Rahmen für die Entwicklung unserer Gesellschaft stecken. Also auch die Bedingungen für eine sozial-ökologische Gesellschaft. Weil Klimawandel, Klimakrise und Klimaschutz auf dem juristischen Lehrplan dennoch so häufig keinen nennenswerten Stellenwert haben, sind wir als angehende Jurist*innen unzureichend auf die Auswirkungen des Klimawandels und den zunehmenden Einzug von Klimaschutzmaßnahmen ins Recht vorbereitet. Daher ist es unerlässlich, und spätestens seit dem Pariser Klimaabkommen überfällig, das Jurastudium unseren Lebensverhältnissen anzupassen. Es ist unser Anliegen, dass juristische Klimabildung grundlegender Teil der Studieninhalte wird. Dadurch wird nicht nur das Studienangebot um einen gesellschaftlich essentiellen Aspekt ergänzt, sondern Studierenden auch eine leistungsbezogene Anrechnung der juristischen Klimawandelthematik ermöglicht. Wir plädieren also für die Etablierung von Nachhaltigkeits- und Klimawandelmodulen, die uns als Jurastudierende auf ein Leben und Arbeiten in Zeiten des Klimawandels angemessen vorbereiten und uns zugleich das richtige Handwerkszeug lehren, rechtlich gegen den Klimawandel vorzugehen. Nur so können die Umwelt, unsere Lebensgrundlagen und die der Tiere effektiv geschützt werden. Durch ein großes Angebot an rechtlicher Klimabildung, das mit anrechnungsfähigen Leistungspunkten bewertet wird, könnten nicht nur bereits umwelt- und klimaschutzsensible Studierende weitere Fachkompetenzen erlernen. Es würde auch ein Anreiz für noch nicht Interessierte geschaffen, sich mit diesen Aspekten der Rechtswissenschaft und der Gesellschaft auseinanderzusetzen.
Impulse zur Veränderung
Uns ist bewusst, dass, je nach Universität, das bestehende Angebot an klimaschutzrechtlichen Bildungsveranstaltungen variiert und einige unserer Ideen bereits realisiert wurden oder dabei sind es zu werden. Dennoch haben wir einige generelle Vorschläge, deren Umsetzung das Jurastudium klimakrisengerechter gestalten könnte. 1. Eine erste Möglichkeit der Veränderung sehen wir in der Ergänzung des obligatorischen Vorlesungsangebots in den Pflichtvorlesungen. Dazu sollen nicht etwa neue Prüfungsgebiete oder gar neue Pflichtfächer geschaffen, sondern die bestehenden Themenschwerpunkte um einen klimaschutzbezogenen Aspekt erweitert werden. Vorstellbar ist zum Beispiel, dass der Vorlesungsinhalt „Staatszielbestimmungen“ (im Rahmen des Prüfungsgebiets „Staatsrecht“) um eine Besprechung des Klimabeschlusses des BVerfG erweitert wird. Auch könnten, beispielsweise im Prozessrecht, strategische Prozessführung und Klima-Klagen mit dem Ziel von Klimaschutz thematisiert werden. Außerdem wäre es sinnvoll, das Fach „Umweltrecht“ generell auf den Bereich „Klimaschutzrecht“ zu erweitern, um den Klimaschutz als solchen nicht nur peripher zu thematisieren. 2. Daneben halten wir es für realistisch, dass eine interdisziplinäre Ringvorlesung mit Bezügen zu Methoden und wissenschaftlichen Handlungskompetenzen unterschiedlicher Fächer angeboten wird, bei der fachliches Wissen zum Klimawandel aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen gelehrt wird. Diese sollte für Studierende der Rechtswissenschaften anrechenbar gestaltet sein. Die Anrechnung fächerübergreifender und klimaschutzorientierter Veranstaltungen könnte beispielsweise über eine Schlüsselqualifikation funktionieren. 3. Außerdem sehen wir in den Grundlagenfächern und den Vorlesungen im Rahmen des Fachsprachenscheins Spielraum, um einen klimaschutzbezogenen Schwerpunkt zu setzen. Wirksamer Klimaschutz lässt sich nur international umsetzen, es braucht internationale Kooperation und Kenntnis über die jeweiligen rechtlichen Umsetzungen von Umwelt- und Klimaschutz. Das Erlernen einer fremden (Fach)Sprache könnte einhergehen mit der rechtsvergleichenden Auseinandersetzung des Umweltschutzes im entsprechenden Land, deren Klimarechtsprechung und dem Erlernen der wichtigsten Vokabeln in diesem Themenbereich. Man könnte sich sprachlich mit den in Ecuador verfassungsrechtlich verankerten „Rechten der Natur“ auseinandersetzen, den notwendigen spanischen Wortschatz vermitteln und dabei Bezüge zu den Möglichkeiten der Verankerung solcher Rechte in unserem Rechtssystem herstellen. Letztlich könnte auch ein wiederkehrendes Seminar mit klimaschutzrechtlichem Schwerpunkt angeboten werden, das sich aus unterschiedlichen Perspektiven mit Klimaschutz und Klimagerechtigkeit auseinandersetzt. Der Diskussion aktueller Entwicklungen in Klimarechtsprechung und -gesetzgebung könnte dadurch Rechnung getragen werden.
Anpassungen sind überfällig
Das Jurastudium erfüllt nicht unbedingt unsere Erwartungen an einen Studiengang, der in Zeiten des Klima- und Gesellschaftswandels das entsprechende rechtliche Wissen vermittelt und uns dadurch handlungsfähiger macht. Wir fordern daher eine längst überfällige Anpassung des Jura-Studiums an das Leben im Klimawandel. Es bedarf einer umfassenden Lehrplanänderung, die den Klimawandel mit seinen globalen Auswirkungen auf soziale und rechtliche Verhältnisse thematisiert. Möglich wäre das aus unserer Sicht zum Beispiel durch Pflichtstoffergänzungen, Schlüsselqualifikationen, Sprachenscheine und Seminare mit klimarechtlichem Bezug.
1 Die Beispiele sind bezogen auf Bildungsangebote der Universität Leipzig.