• Skip to main content
  • Skip to secondary menu
  • Skip to primary sidebar

  • Startseite
  • Recht Kurz
  • Aktuelles Heft
  • Ersti*Heft
  • Heft-Archiv
  • Über uns
  • Abonnieren
  • Autor*innenaufruf
  • Impressum

Lawyers for Future im Interview

„Die Werkzeuge sind ausreichend, wenn sie richtig und umfassend eingesetzt werden.“

Von Benedikt Bickel und Leo Stiasny

Die Lawyers for Future sehen das Recht als einen wirksamen Hebel bei der Bewältigung der Klimakrise. Dementsprechend setzen sie sich beim Versuch, die ökologische Transformation voranzutreiben für Veränderungen im Recht ein. Dabei liegt ihr Fokus auf Bündelung und Weitergabe von Wissen und Erfahrungen, Rechtsberatung anderer for-Future-Gruppen sowie Öffentlichkeitsarbeit. Natürlich fehlen sie auch nicht bei den lokalen Klimastreiks. Die Vorstandsmitglieder Dr. Caroline (Line) Dressel, LL.M und Dr. Tessa Hillermann haben uns einige Fragen rund um das Wirken der Lawyers for Future beantwortet.

Was hat euch ursprünglich dazu bewogen, im Kampf gegen den Klimawandel mit dem Recht zu arbeiten?

Line: Mit dem Entstehen von Fridays for Future (FFF) entstanden auch spezifische Unterstützungszusammenschlüsse – von den Scientists for Future und den Parents for Future bis hin zu den Artists for Future. Mit dem Zusammenschluss der Lawyers for Future, der seit 2021 auch als eingetragener Verein besteht, zeigen wir unsere Solidarität mit FFF. Wir zeigen aber auch, dass es das Recht und damit auch Jurist*innen braucht, um der Klimakrise etwas entgegenzusetzen. Spätestens mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 20211 dürfte klar geworden sein, dass Jurist*innen einen großen Einfluss auf die Klimapolitik nehmen können – und müssen. Das bestärkt uns darin, unsere Arbeit fortzusetzen und für ein klimagerechtes Leben zu kämpfen.

Wie sieht eure Arbeit als Lawyers for Future aus? Wie seid ihr organisiert und wie werden Entscheidungen gefällt?

Line: Die Lawyers for Future sind sowohl ein loser Zusammenschluss als auch ein eingetragener Verein. Derzeit hat der Zusammenschluss mehr als 200 Unterstützer*innen aus unterschiedlichen Ausbildungsstufen, Berufsgruppen und Rechtsgebieten. Der Verein hat circa 40 Mitglieder, der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Es gibt zudem einen Beirat, der den Vorstand unterstützend berät. Für eine effektive Zusammenarbeit sind wir in Orts- und Fachgruppen gegliedert. Wir gehen zum Beispiel in unterschiedlichen Ortsgruppen zu den Klimastreiks und tauschen uns in den Fachgruppen zum Arbeitsrecht, dem Umweltrecht oder dem Versammlungsrecht aus. Die wichtigste Aufgabe der Fachgruppen besteht darin, anderen for-Future-Gruppen bei Rechtsfragen zu helfen. Jede*r kann sich hier einbringen, soweit sie*er kann und möchte. Neben der Bearbeitung von Rechtsfragen sind natürlich auch Eigeninitiativen für Veröffentlichungen, Vorträge oder Ähnliches immer erwünscht. Mit verschiedenen Veranstaltungen zu rechtlichen Themen im Bereich des Klimaschutzes wollen wir zudem auf die Bedeutung des Rechts aufmerksam machen und zur Aufklärung beitragen. So findet zum Beispiel in Zusammenarbeit mit Green Legal Impact dieses Jahr eine spannende Vortragsreihe statt. Außerdem haben wir ein aktives Social-Media-Team, in dem sich Jurist*innen ebenfalls einbringen und wichtige Urteile, Entscheidungen oder Veranstaltungen auf Instagram oder Bluesky teilen und kommentieren.

Was sind die wichtigsten Projekte und Prozesse, an denen ihr aktuell arbeitet?

Tessa: Es laufen immer viele Prozesse parallel und es ist schwer zu sagen, welche davon am wichtigsten sind. Letztlich zeichnet sich die Arbeit der Lawyers for Future durch die Summe aller Teile aus. Zentral ist und bleibt sicherlich das Beantworten der Rechtsfragen anderer for-Future-Gruppen. Hier werden nicht nur stetig rechtliche Anfragen an unsere entsprechenden Fachgruppen weitergeleitet und bearbeitet, sondern es wird auch bei der Formulierung von offenen Briefen oder bei der Organisation von Veranstaltungen unterstützt. Insoweit nimmt auch die Vernetzungsarbeit, etwa bei Together for Future (ein Bündnis aller for-Future-Gruppen in Deutschland), viel Raum ein. Unsere Social Media AG hält zudem über aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung bei Bluesky auf dem Laufenden.

Im Jahr 2024 wollen wir eine größere Veranstaltung anlässlich der Wahlen zum EU-Parlament mit anderen for-Future-Gruppen auf die Beine stellen, in der die Rolle und die Umsetzung des EU-Rechts sowie die Handlungsmöglichkeiten und -grenzen der EU-Umweltpolitik beleuchtet werden sollen. Das ist also aktuell ein Themenschwerpunkt. Im Januar startet außerdem eine Veranstaltungsreihe mit Green Legal Impact e.V. unter dem Titel „Mit Recht zur ökologischen Transformation“. Dort wollen wir uns gemeinsam mit Expert*innen (zum Beispiel Umwelt- bzw. Klima- und Energierechtler*innen wie Ulrike Jürschik oder Simon Simanovski) verschiedene Rechtsgebiete und juristische Ansätze ansehen und uns fragen, was sie zur Bewältigung der Klimakrise und zu einer nachhaltigen und gerechten Zukunft beitragen können.

Vor bald drei Jahren hat das BVerfG in seinem Klimabeschluss Teile des Klimaschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Hat der Beschluss Eure Arbeit beeinflusst und wenn ja, inwiefern?

Tessa: Die Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 20212 hat große Beachtung gefunden und rechtlich neue Maßstäbe gesetzt. Durch die ausdrücklich anerkannte Pflicht der Regierungen, kontinuierlich auf die Klimaneutralität der Wirtschaft hinzuwirken, sind Jurist*innen bei der Umsetzung natürlich besonders gefragt. Das hat viele Jurist*innen motiviert, sich bei den Lawyers for Future zu engagieren. Viele der Erwägungen des BVerfG (etwa das Konzept der intertemporalen Freiheitssicherung3 und die Notwendigkeit Klimaschutz mit anderen verfassungsrechtlichen Belangen abzuwägen) unterstützen Lawyers for Future bei der rechtlichen Argumentation im Sinne des Klimaschutzes, zum Beispiel im Rahmen von Klimaklagen.

Eine Gruppe aus dem Netzwerk hat die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Klimaschutz-Beschluss in einem allgemeinverständlichen FAQ auf unserer Homepage4 aufbereitet.

Das BVerfG erklärt in diesem Beschluss zwei Klauseln des Klimaschutzgesetzes (KSG) mit einem riesigen Begründungsaufwand für verfassungswidrig. Seht auch ihr, wie von vielen Seiten vorgeworfen, darin eine Gewaltenteilungsproblematik?

Tessa: Wir sehen keine Gewaltenteilungsproblematik. Das Bundesverfassungsgericht prüft im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde nur, ob eine Handlung oder ein Unterlassen des Staates mit den Grundrechten vereinbar ist oder diese verletzt. Im Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts ging es unter anderem um die Vereinbarkeit von § 3 Abs. 1 Satz 2 KSG a.F. und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG a.F. mit den grundgesetzlichen Vorgaben aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und Art. 20a GG. Konkret dreht sich der Beschluss um die Tatsache, dass das KSG die verfassungsrechtlich gebotenen Treibhausgasminderungslasten auf Zeiträume nach 2030 verschiebt.

Das Gericht kam zum Ergebnis, dass dabei die Verletzung von Freiheitsrechten zukünftiger Generationen aus Art. 2 Abs. 1 GG droht. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb die Regelungen im KSG für mit der Verfassung unvereinbar erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, auch die Minderungsziele für Zeiträume nach 2030 näher zu regeln. Das Bundesverfassungsgericht gab dabei also keine bestimmte Politikmaßnahme vor, die der Gesetzgeber ergreifen muss. Der Gesetzgeber muss vielmehr selbst entscheiden, wie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen sind.

Wäre es sinnvoll, ein Grundrecht auf gesunde Umwelt zu schaffen, eine gesunde Umwelt als Rechtssubjekt anzuerkennen, oder andere Möglichkeiten zu schaffen, den Erhalt einer gesunden Umwelt als subjektives Recht geltend zu machen?

Tessa: Der UN-Menschenrechtsrat verabschiedete zwar bereits eine Resolution, die das Recht auf eine gesunde Umwelt als Menschenrecht anerkennt; auch Deutschland stimmte für diese Resolution. Allerdings findet sich im deutschen Recht – anders als in anderen Rechtsordnungen wie zum Beispiel in Kolumbien – kein Grundrecht auf gesunde Umwelt. Ein einklagbares subjektives Recht auf gesunde Umwelt im europäischen oder deutschen Recht wäre natürlich ein wesentlicher Schritt, um unsere natürlichen Lebensgrundlagen im Sinne von Art. 20a GG zu erhalten. Dazu arbeiten in unserem Netzwerk einige Personen. Unabhängig davon kann aber auch auf Grundlage der bestehenden Gesetze und insbesondere vor dem Hintergrund der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 20a GG im schon angesprochenen Beschluss viel erreicht werden. Zeitgleich sollten wir unsere Hoffnungen nicht nur auf den Gesetzgeber stützen. Historisch kamen strukturelle Veränderungen durch soziale Mobilisierung zustande. Wir Jurist*innen können dabei unterstützen, sie aber nicht ersetzen.

Jurastudierende, die ihre berufliche Zukunft im Umweltschutz sehen, denken dabei oft zunächst an Gebiete wie Naturschutzrecht, Wasserreinhaltung oder Klimaschutzgesetze. Im Verlauf stellt sich dann häufig heraus, dass es sinnvoller sein könnte, sich anders für einen gesellschaftlichen Wandel einzusetzen, beispielsweise durch die Unterstützung oder Verteidigung von Aktivist*innen. Was meint ihr dazu?

Line: Beide Tätigkeiten sind gleichermaßen notwendig wie sinnvoll. Sie können erfreulicherweise auch parallel betrieben werden und müssen sich nicht ausschließen. Eine Tätigkeit als Anwält*in im Bereich des Klimaschutzrechts kann genauso zum gesellschaftlichen Wandel beitragen wie die Verteidigung eines Mitglieds der Letzten Generation vor Gericht. Unserer Meinung nach können Jurist*innen in allen Rechtsgebieten und in allen Berufsbildern zum Kampf gegen den Klimawandel beitragen. Es ist wichtig – und deshalb gibt es uns als Zusammenschluss –, dass in allen Lebens- und Rechtsbereichen Klimaschutz betrieben wird und mindestens auf die Tragweite des Problems aufmerksam gemacht wird. Erst wenn die gesamte Gesellschaft erreicht wird, kann tatsächlich ein Umdenken erreicht werden.

Ist es ein effektives Mittel, mit einzelnen Prozessen eine Art Taktik der Nadelstiche zu fahren, während Wirtschaft und Industrie vehement mit Lobbyismus Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen und damit die Voraussetzungen für ein fossiles Wirtschaftssystem aufrechtzuerhalten? Wäre es nicht sinnvoller, sich stärker lobbyistisch zu betätigen und dadurch die Gesetzgebung zu beeinflussen?

Tessa: Um die Klimakrise zu bewältigen und die Einhaltung der Klimaschutzziele zu erreichen, braucht es natürlich verschiedene Ansätze im Rahmen des bestehenden politischen und rechtlichen Systems. Die Rolle der Lawyers for Future sehen wir darin, andere Akteur*innen mit juristischer Expertise zu unterstützen. Auch unterstützen wir die klima- und umweltpolitischen Forderungen der for-Future-Bewegungen, die letztlich auch für Gesetzesänderungen eintreten. Die Jurist*innen im Netzwerk bringen sich an verschiedenen Stellen für die Bewältigung der Klimakrise ein – Rechtsanwält*innen also zum Beispiel im Rahmen von Klimaklagen. Das ist auch eine Stärke des Netzwerks.

Als Rechtsanwält*in bewegt man sich ja zwangsläufig innerhalb des bestehenden Systems. Aber reichen denn die Werkzeuge, die das Recht zur Verfügung stellt, überhaupt aus, um effektiv etwas gegen den Klimawandel zu bewirken?

Line: Die Werkzeuge sind ausreichend, wenn sie richtig und umfassend eingesetzt werden. Es gibt auf das Umwelt- und Klimaschutzrecht spezialisierte Anwält*innen, die sich unter anderem mit Beratung und Klagen aktiv für Opfer des Klimawandels oder für (künftige) notwendige Maßnahmen gegen den Klimawandel einsetzen.

Als Rechtsanwält*in kann und sollte man zudem seine Mandant*innen zu einem nachhaltigen und umweltschützenden Vorgehen beraten. Das beschränkt sich nicht auf Mandate im Bereich des Klimaschutz- oder Umweltrechtes. Vielmehr können zum Beispiel auch Unternehmen dahingehend beraten werden, ihren Betrieb nachhaltig zu organisieren, was eine Beratung im arbeitsrechtlichen Bereich wäre. Weiter können Rechtsanwält*innen die Übernahme bestimmter Mandate und Mandant*innen ablehnen und so dazu beitragen, dass Unternehmen ihr Tun überdenken.

Haben Mitglieder eurer Organisation aufgrund ihres Engagements bisher private oder berufliche Konsequenzen erfahren, bzw. befürchtet ihr solche in Zukunft erfahren zu müssen, gerade im Hinblick auf die Kriminalisierung von anderen Klimaprotestformen?

Line: Wir haben von unseren Unterstützer*innen oder Mitgliedern keine derartigen Erfahrungsberichte – was allerdings nicht ausschließt, dass es solche Erfahrungen im Einzelfall gab und gibt. Wir wissen, dass es einige Jurist*innen gibt, die ihre eigenen Konsequenzen ziehen und zum Beispiel Arbeitgeber*innen danach aussuchen, wie diese zum Klimawandel stehen und ob in Anwaltskanzleien bestimmte problematische Mandate angenommen werden. Im Übrigen versuchen wir Jurist*innen gerade zu erreichen, dass keine strafrechtlichen Konsequenzen gezogen werden.

Wie geht ihr mit dem Dilemma um, dass das geltende Recht nicht ausreicht, um die geltenden Klimaziele einzuhalten, es in der Legislative aber keine Mehrheit gibt, um das zu ändern?

Line: Dieses Dilemma beschäftigt uns natürlich sehr und kann Trauer, Wut und Hilflosigkeit hervorrufen. Wir versuchen aber, diese negativ besetzten Gefühle ins Positive zu wandeln und daraus Kraft zu ziehen. Wir sind außerdem überzeugt, dass wir mit Aufklärungsarbeit viel erreichen können und so irgendwann – hoffentlich bald – eine Mehrheit von der Wichtigkeit überzeugen können.

Tessa: Dazu setzen wir uns bestimmte Handlungsfelder und Aktionsformen, die wir aus juristischer und rechtspolitischer Sicht bearbeiten und die wir im öffentlichen Diskurs (sowohl in rechtspolitischen Debatten als auch auf Demonstrationen) gezielt platzieren. Für uns sind die Ortsgruppen der Lawyers for Future daher sehr relevant, weil diese sich regional vernetzen und vor Ort bei Aktionen der Klimabewegung unterstützen können. In Flächenländern erweist sich das aktuell als schwieriger. Daher freuen wir uns über Mitstreiter*innen, die auch in ihren Städten und Bundesländern etwas bewegen wollen. Themen, die wir inhaltlich überregional in der nächsten Zeit fokussiert bearbeiten wollen sind etwa Entsiegelung, die anstehenden Europawahlen im Juni, Klimaschutz im Arbeitsrecht, Greenwashing, Moorwiedervernässung sowie Bodenpolitik, Landwirtschaft und Ernährung. Das hängt natürlich auch von den Kapazitäten und inhaltlichen Schwerpunkten der aktiven Netzwerk-Mitglieder ab. Unsere Rolle sehen wir dabei in der rechtlichen Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, in der Wissensvermittlung (z. B. Schulungen für Entscheidungsträger*innen und Zivilgesellschaft), in der Vernetzung, aber auch in der klassischen Advocacy-Arbeit [dt.: anwaltschaftliches Handeln, Anm. d. Red.]. Wer mitmachen möchte, kann sich gerne unter support@lawyers4future.org an uns wenden.

Benedikt Bickel und Leo Stiasny studieren Jura an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main.

1 BVerfGE 157, 30.

2 BVerfGE 157, 30.

3 Siehe hierzu den Text in diesem Heft (Anm. der Redaktion).

4 https://www.lawyersforfuture.eu/unsere-arbeit/faq-zum-klimaschutzbeschluss/.

Kategorien: Schwerpunkt

Benedikt Bickel und Leo Stiasny studieren Jura an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main.

Primary Sidebar

Schriftgröße anpassen

A Decrease font size. A Reset font size. A Increase font size.

Veröffentlicht im Heft

Copyright © 2026 · Log in