Vom 14. bis zum16. Juni 2024 fand der Sommerkongress des Bundesarbeitskreises kritischer Juragruppen (BAKJ) zum Thema „Recht gegen Rechts“ in Freiburg statt.1 Über 130 Anmeldungen aus 13 Städten zeugten von der hohen Bereitschaft, für Kongress und Auseinandersetzung mit dem Thema sogar die Anreise in den entlegenen Südwesten Deutschlands in Kauf zu nehmen. Am Wochenende nach den beunruhigenden Erfolgen rechter Parteien bei den Europawahlen und wenige Monate vor den Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen sollte der inhaltliche Fokus darauf liegen, welche Rolle das Recht und kritische Jurist:innen im antifaschistischen Kampf einnehmen können.
Ein Teil der Beiträge analysierte das aktuelle Erstarken der Rechten interdisziplinär: Aktivist:innen von Aktion Bleiberecht illustrierten anhand des Asylbewerberleistungsgesetzes und der geplanten Einführung der Bezahlkarte, wie sich rassistisches Gedankengut schon heute in Gesetzen niederschlägt. Investigativjournalist Lucius Teidelbaum beleuchteten mit der Deutschen Burschenschaft verschiedene rechte Akteur:innen und ihre Strategien, was auch Politikwissenschaftler David Aderholz am Beispiel der rechten Scheingewerkschaft Zentrum (Automobil) tat. Rebekka Blum lieferte eine soziologische Perspektive auf die Bedeutung des Antifeminismus in der extremen Rechten und Rüdiger Binkle ergänzte mit einem Stadtrundgang zu antifaschistischem Widerstand in Freiburg Input zum lokalen, historischen Kampf gegen Rechts.
Ein anderer Teil des Programms fokussierte das Potenzial des Rechts als ein Mittel im antifaschistischen Kampf: Gabriele Heinecke schilderte eindrücklich ihrer Tätigkeit als Vertreterin der Familie von Oury Jalloh und von Überlebenden von NS-Massakern und teilte ihre praktische Erfahrung im anwaltlichen Kampf gegen Rechts. Laura Wisser skizzierte rechte Strukturen in der Polizei und Möglichkeiten, diese rechtlich einzuhegen. In Janos Richters Workshop zum Thüringen-Projekt konnten die Teilnehmenden in Kleingruppen erarbeiten, wie Justiz und Kultur resistenter gegen den Einfluss autoritär-populistischer Parteien wie der AfD gemacht werden können. Matthias Hong plädierte in seinem Abschlussvortrag zu Grundrechtsverwirkung und Parteiverbot dafür, die Instrumente des Grundgesetzes gegen rechte antidemokratische Kräfte einzusetzen.
Recht gegen Rechts?
Die Frage nach der Eignung des Rechts als Mittel im politischen Kampf gegen Rechts war damit zwar exemplarisch, nicht aber in Gänze beantwortet. Das hatte zumindest auch mit der krankheitsbedingten Absage von Sarah Schulz zu tun, die zum Mythos der „wehrlosen“ Weimarer Republik und ihrer daran anknüpfenden Kritik am Konzept der wehrhaften Demokratie vorgetragen hätte. Sicher ist auch nach dem Recht-gegen-Rechts-BAKJ: Staatliche Einrichtungen auf eine Machtübernahme der AfD vorzubereiten, rechte Akteur:innen vor Strafgerichte zu bringen oder ihre Strukturen im Wege des Parteiverbots zu zerschlagen, wird nicht ausreichen, um den Kampf gegen rechte Politik zu gewinnen. Diese wird bereits jetzt von Parteien der bürgerlichen Mitte betrieben, die den Umfragewerten der AfD hinterher nach rechts marschieren. Alle linken Kräfte (inklusive des BAKJ) sind gefragt, politische Antworten darauf zu finden.
Neben dem offiziellen Programm war Raum für Vernetzung im sonnigen Garten, den gemütlichen Räumlichkeiten oder auf der obligatorischen Samstagsparty. Eine inhaltliche Debatte beim Plenum wurde auf ein separates Online-Treffen vertagt. Es trat deutlich zutage, dass gerade für hitzige Debatten eine Geschäftsordnung her muss, um zu verhindern, dass ein Großteil der Plenums-Energie in Verfahrensfragen fließt. Mit der Gründung eines BAKJ-BIPoC-Referats hat die Diskussion im Plenum aber jetzt schon ein überfälliges Ergebnis hervorgebracht, mit dem ein blinder Fleck des weiß dominierten BAKJ angegangen wird. Das zugrundeliegende Thema wird uns sicher auch auf dem nächsten BAKJ begleiten: Er findet in Köln zum Thema Recht und Migration statt.
1 Unser herzlicher Dank geht an den Forum Recht e.V., der uns in Person von Anna Annerfelt bei der Organisation des Kongresses unterstützt hat.
Weiterführende Literatur:
- Mathias Hong, Grundrechtsverwirkung und Parteiverbote gegen radikale AfD-Landesverbände, Verfassungsblog v. 06.02.2024
- Sarah Schulz, Die freiheitliche demokratische Grundordnung. Ergebnis und Folgen eines historisch-politischen Prozesses, 2019.