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Ein Fundament für feministische Rechtsberatung

Das erste Ausbildungswochenende der Feminist Law Clinic in Köln

Von Jacqueline Christoph

Mitten im vorweihnachtlichen Trubel der Kölner Innenstadt fand vom 6. bis 8. Dezember 2024 das erste Ausbildungswochenende der Feminist Law Clinic statt. Es brachte rund 400 Teilnehmende zusammen, um ein Fundament für kostenlose feministische Rechtsberatung zu legen.

„Wir sind eine queerfeministische Law Clinic, die sich für Gerechtigkeit und Gleichberechtigung einsetzt. Unser Ziel ist es, Menschen in rechtlich schwierigen Lebenssituationen kostenlos und vertraulich zu unterstützen.“, schreibt das Team der Feminist Law Clinic (FLC) auf der Website.1 Die Idee kam den drei Gründerinnen wohl im Laufe des Jahres 2024 gefrustet am WG-Küchentisch. Lilith, Karla und Lilian sind frustriert davon, dass Themen, die vor allem FLINTA*-Personen und Queers betreffen, oft nicht ausreichend in ihrem Jura-Studium behandelt werden; frustriert von dem Resultat, dass sie Menschen, die sich an sie gewendet und z.B. von sexualisierter Gewalt berichtet haben, nicht so unterstützen konnten wie gewollt.2 Eine Lücke im Studium und auch bei den Law Clinics. Im Vergleich zu bereits bestehenden Law Clinics setzt sich die FLC nach eigener Aussage „durch ihren klaren Fokus auf die rechtlichen Bedürfnisse von FINTA*-Personen und queeren Menschen ab“3.

Ende Juni 2024 wurde über eine Crowdfunding-Kampagne innerhalb weniger Tage 1000 Euro gesammelt, um insbesondere die anfallenden Kosten für die Vereinsgründung und die ersten organisatorischen Schritte, wie die E-Mail- und Website-Domain, zu decken und ermöglichte so den Start.

Berater*innen gesucht!

„Gerechte, niedrigschwellige und kostenfreie Rechtsberatung“4 deutschlandweit zu etablieren gelingt aber nicht alleine. Es mussten also vor allem viele Berater*innen her. Das Ausbildungswochenende Anfang Dezember von Freitag bis Sonntagnachmittag markierte den Startpunkt der Qualifizierung zukünftiger Berater*innen der FLC. Neben der Weiterbildung bezweckte das Team dabei auch eine „allgemeine Sensibilisierung für die rechtlichen Herausforderungen von FINTA*-Personen und queeren Menschen“5.

Entsprechenden Bedarf sahen offenbar nicht nur die Gründerinnen sowie zwischenzeitlich hinzugekommene Mitglieder. Nachdem die Anmeldung zum Ausbildungswochenende auf Instagram angekündigt worden war, wurden die Plätze für die Präsenzteilnahme schon am nächsten Tag knapp; bald darauf wurde die Warteliste eröffnet.

Dank der hybriden Organisation konnten neben den circa 45 Teilnehmenden vor Ort hunderte weitere Interessierte via Zoom teilnehmen. Unter diesen befanden sich Jurastudierende verschiedenen Semesters, Referendar*innen, Volljurist*innen und auch Personen ohne juristische Ausbildung. Sie kamen aus unterschiedlichen Umfeldern, unter anderem aus der feministischen Szene oder dem Umfeld der Jungen Juristinnen des Deutschen Juristinnenbunds. Entsprechend variierte das Vorwissen sowie der Grad der Politisierung.

Ein herzliches Willkommen inklusive liebevoller Goodie Bags und schon startete das ambitionierte Programm. Von Beginn an zeigte sich, mit welchem Engagement das Organisationsteam an dieses Projekt herangegangen war.

Viel Programm und klare Schwerpunktsetzung

Inhaltlich stand mit vier detaillierten Vorträgen rund um die Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung und dem Opferschutz im Strafverfahren vor allem der Themenkomplex sexualisierte Gewalt im Fokus. Darüber hinaus beleuchteten zwei Veranstaltungen ausführlich das kürzlich in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Ergänzt wurde das Programm unter anderem durch Einblicke in die große Palette der Unterhaltsansprüche. Die Vorträge waren mit ein bis maximal eineinhalb Stunden zwar eher kurz für die jeweiligen Themen, folgten aber, gerade am Freitagnachmittag, dicht aufeinander und waren für die Ausbildung alle verpflichtend.

Die Referentinnen – überwiegend Anwältinnen, aber auch aus der Wissenschaft – waren teils vor Ort, teils online zugeschaltet. Sie vermittelten dabei viel Praxisbezug, es war aber auch Raum für wissenschaftliche Perspektiven sowie rechtspolitische Anstöße. So wurde zum Beispiel die sogenannte Haustyrannen-Rechtsprechung6 aus der Perspektive der feministischen Rechtswissenschaft unter dem Aspekt der Notwehr kritisch beleuchtet.

Weit überwiegend brachten die Referierenden in ihren Vorträgen durch Erfahrungsberichte, Handlungsempfehlungen und Wortwahl eine klare feministische Haltung zum Ausdruck. Der Kontrast zwischen einzelnen Referierenden dahingehend war dennoch zum Teil groß. Besonders ein Vortrag offenbarte eine Diskrepanz zwischen dem feministischen Anspruch des Vereins und der Haltung bzw. Aussagen der Vortragenden. Beispiele wie der (uneingeordnete) Rat, bei drohender (sexualisierter) Gewalt die Polizei zu rufen, oder, dass man ja nie wirklich wisse, was passiert sei, sorgten für Kritik. Im Gegensatz dazu standen Beiträge von Referierenden, deren Ansatz klar an den Bedürfnissen von Betroffenen ausgerichtet ist. Diese Unstimmigkeiten hinsichtlich der Beratungspraxis führten zu Unsicherheiten und zahlreichen Nachfragen zum Umgang in der Beratung.

Das Interesse an den Themen war insgesamt stets sehr groß. Angesichts der Programmdichte und des straffen Zeitplans blieb jedoch nicht immer ausreichend Raum, alle Fragen zu beantworten. Zu knapp war die Zeit auch für juristische Grundlagen, von denen insbesondere nicht juristisch vorgebildete Teilnehmende profitiert hätten, denn das fachliche Niveau war konstant hoch.

Wissensvermittlung im Fokus

Beim Programm setzte das Team ausschließlich auf Vorträge. Workshops oder andere interaktive Formate, die auf die Vermittlung praktischer Fähigkeiten abzielen, fehlten an diesem Wochenende. Angesichts der begrenzten Zeit ist dies nachvollziehbar. Der Fokus ist auch vor dem Hintergrund der Lücken in der juristischen Ausbildung zu sehen: Die behandelten Themen werden dort selten abgedeckt, etwaige bestehende Kenntnisse basieren auf zusätzlicher Eigenarbeit. Viel Wissen zu vermitteln und ein solides gemeinsames Fundament zu schaffen, war daher ein wichtiges und sinnvolles Ziel.

Für das Ziel, für rechtliche Herausforderungen von FLINTA* und Queers zu sensibilisieren, war das Format weniger entscheidend. Ein interaktiver Ansatz wäre jedoch im Hinblick auf die Qualifizierung der Berater*innen wünschenswert gewesen, um den praktischen Anforderungen der späteren Beratungspraxis besser gerecht zu werden. Einige Teilnehmende äußerten auch den Wunsch die Möglichkeit zu schaffen, diesbezüglich Erfahrungen zu sammeln. Der Prozess der Qualifizierung der Beratenden ist mit dem Wochenende daher noch nicht als abgeschlossen anzusehen.

Des Weiteren stellen solche Veranstaltungen natürlich auch immer eine wichtige Plattform für Vernetzung dar. Allerdings blieb dies auf Pausen und die Abende beschränkt, da keine expliziten Vernetzungsformate ins Programm integriert waren.

Machtstrukturen und Intersektionalität: Luft nach oben

Ergänzend wäre eine Grundlagenveranstaltung zu Machtstrukturen und -mechanismen im Rechts- und Justizsystem wertvoll gewesen. Zwar flossen strukturelle Aspekte – abhängig von den Referierenden – in einige Vorträge ein, durch eine explizite Auseinandersetzung hätte jedoch eine Grundbasis aller Teilnehmenden gesichert werden können.

Korrespondierend bleibt auch beim Stichwort Intersektionalität Luft nach oben. Einige Diskriminierungsformen blieben gänzlich unthematisiert. Dies steht natürlich im Zusammenhang mit der allgemeinen Ausrichtung der Law Clinic, deren Angebot sich an FLINTA* und queere Personen richtet und Diskriminierungen und Gewalt gegen diese adressiert. Ein intersektionaler Anspruch war dabei zwar durchaus erkennbar; die intersektionalen Bezüge blieben aber leider nur punktuell – nämlich vor allem bei der Problemstellung, inwieweit auch Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und ggf. ohne Aufenthaltstitel das SBGG in Anspruch nehmen können, und andeutungsweise Besonderheiten bei Aussagen von Menschen mit geistigen und/oder psychischen Be_hinderungen. Eine Sensibilisierung hinsichtlich antifeministischer Bezüge des Antisemitismus sowie eine Thematisierung der Auswirkungen sozio-ökonomischer Aspekte, gerade auf struktureller und nicht individueller Ebene, hat gefehlt. Das Team zeigte sich hierbei sehr offen für Feedback.

Awareness

Nicht unerwähnt bleiben soll der konsequente Awareness-Ansatz. Eine AG Awareness innerhalb des Vereins sorgt sowohl für ein solches Konzept während sämtlicher Veranstaltungen, präsent wie virtuell, als auch eine entsprechende inhaltliche Veranstaltung zum Thema Awareness in der Beratungspraxis als Abschluss des Wochenendes. Hierin wurden zum einen die Grundprinzipien von Awareness vorgestellt und erarbeitet, wie diese auf die Beratungssituation angewendet und umgesetzt werden können. Gleichzeitig wurde betont, die eigenen Bedürfnisse dabei nicht aus den Augen zu verlieren.

Fazit & Blick in die Zukunft

Das erste Ausbildungswochenende der FLC war trotz ein paar Lücken und Schwächen ein inspirierender Auftakt und ein großer Erfolg. Besonders auffallend war die Begeisterung aller Beteiligten: Das Organisationsteam zeigte sich zu Recht stolz und erfreut über die große Nachfrage, während die Teilnehmenden wiederholt ihre Wertschätzung für die Möglichkeit und den enormen Einsatz des Teams ausdrückten. Auch die Referierenden hoben die Relevanz des Projekts hervor und signalisierten teils starke Unterstützung für die weiteren Schritte.

Denn die FLC steht noch am Anfang ihres Weges. Um sich als Berater*innen zu qualifizieren, müssen die Interessierten neben der Teilnahme an allen Ausbildungsmodulen in einem Test nachweisen, dass sie auch tatsächlich etwas daraus mitgenommen haben. Die Beratungen sollen ab Januar 2025 starten – sowohl online als auch, wo möglich, vor Ort. Bis dahin sollen noch einige, vor allem organisatorische, Schritte gegangen werden. Neben dem weiteren Aufbau des bundesweit agierenden Vereins liegt der Fokus nun auf der Gründung und Stärkung von Ortsgruppen.

Es gilt, den begonnenen Weg mit Energie und Ausdauer weiterzugehen.

Jacqueline Christoph studiert Rechtswissenschaft in Passau und nahm vor Ort an der Ausbildung teil.

1 www.feministlawclinic.de (Stand: 27.01.2025)

2 So die Gründerinnen im Interview mit Jurios: jurios.de/2024/11/05/feminist-law-clinic-die-erste-feministische-law-clinic-im-interview/ (Stand: 27.01.2025).

3 Ebenda.

4 www.feministlawclinic.de/about-1 (Stand: 27.01.2025)

5 S. Fn. 2.

6 Dabei geht es um Fallkonstellationen, in welchen eine Frau ihren meist über einen längeren Zeitraum gewalttätigen Partner tötet. Siehe hierzu z.B.: Ursula Schneider, Der Haustyrann und die Reform der Tötungsdelikte, djbZ 1/2015, 20-26.

Kategorien: Schwerpunkt

Jacqueline Christoph studiert Rechtswissenschaft in Passau und nahm vor Ort an der Ausbildung teil.

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