Menschenrechtsverletzungen sind oftmals eng mit globalen Wirtschaftsaktivitäten und -interessen verknüpft. Dies wird seit Jahren unter dem Schlagwort „Wirtschaft und Menschenrechte“ diskutiert. Auffällig ist in jüngerer Zeit jedoch, dass externe Zertifizierer1 jene Unternehmen, die Menschenrechtsverletzungen letztlich zu verantworten haben, kurz zuvor noch als nachhaltig oder sicher einstufen.
Der Zertifizierungspraxis liegt der allgemeine Trend zugrunde, dass immer mehr Güte- und Nachhaltigkeitssiegel Produkte aus allen Lebensbereichen schmücken. Während die Überprüfung der Sicherheit von Anlagen meist gesetzlich vorgeschrieben ist und entsprechende Zertifikate oftmals Voraussetzung für betriebliche Lizenzen sind, gibt es gerade im Nachhaltigkeitsbereich Zertifikate, die nicht verpflichtend sind. Anhand dieser wollen sich Unternehmen bestätigen lassen, den eigenen Verpflichtungen zum nachhaltigen Wirtschaften nachzukommen. Da die Expertise für die Überprüfung der selbst auferlegten Standards im eigenen Haus oftmals fehlt, bedienen sich Unternehmen externer Zertifizierer – und lagern damit auch die eigene Verantwortung aus. Die Hochkonjunktur der Gütesiegel lässt sich somit einerseits auf eine Kultur freiwilliger Verhaltenskodizes und das Fehlen gesetzlicher Vorgaben zur Verantwortung von Unternehmen für Menschenrechte und Umwelt im Ausland zurückführen.2 Andererseits erhoffen sich Unternehmen durch die Siegel einen Wettbewerbsvorteil bei Verbraucher*innen, die nachhaltig konsumieren wollen.
Die zentralen Akteur*innen des Zertifizierungsgeschäfts, zu denen sowohl Unternehmen als auch Non-Profits zählen, galten bisher meist als „Good Guys“. Angesichts geringer Standards oder nicht geahndeter Verstöße gegen die Siegelvergaben wurde aber zunehmend Kritik an den Zertifizierern laut, wie jüngst aufgrund von Arbeitsrechtsverletzungen auf zertifizierten Plantagen in Costa Rica.3
Bisher gibt es kaum Mechanismen, um die Zertifizierer zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sie ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Denn internationale Menschenrechte binden lediglich Staaten; verbindliche internationale Regeln, die greifen, wenn Unternehmen Arbeits- und Menschenrechtsstandards im transnationalen Kontext verletzen, fehlen bislang. Zentrale Instrumente, die diese Thematik aufgreifen, wie etwa die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN-Leitprinzipien), sind lediglich freiwillige Übereinkünfte.
Dennoch gibt es einige Ansätze, durch rechtliche Instrumente sicherzustellen, dass Zertifizierer ihrer Verantwortung gerecht werden. Die Grenzen und Möglichkeiten dieser Interventionsmöglichkeiten werden in aktuellen Fällen von Menschenrechtsverletzungen in Brasilien, Pakistan und Chile deutlich.
Strafprozess wegen Dammzertifizierung in Brasilien
Anfang 2019 wurden die Aktivitäten des Münchner Zertifizierungsunternehmens TÜV Süd in Brasilien Gegenstand öffentlicher Aufmerksamkeit. Bei TÜV Süd, dessen Marke TÜV als Inbild deutscher Qualitätssicherung gilt, handelt es sich um eine technische Prüforganisation, die in Deutschland auch die Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge, den „TÜV“, durchführt. Dessen brasilianische Tochter hatte das Rückhaltebecken für Erzrückstände eines Eisenerzbergwerks des brasilianischen Minenbetreibers Vale in Brumadinho im September 2018 für sicher befunden und ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt. Doch schon im Januar 2019 brach der Damm. Die dadurch ausgelöste toxische Schlammlawine begrub Arbeiter*innen und umliegende Gemeinden unter sich, ein Fluss wurde kontaminiert. Dabei kamen mindestens 245 Menschen zu Tode,4 weitere 25 gelten immer noch als vermisst5; es ist das bisher schwerste Industrieunglück der Geschichte Brasiliens.
Einige Tage nach dem Dammbruch wurden zwei Mitarbeiter der TÜV-Tochter für Befragungen festgenommen.6 Sie hatten die Sicherheitsprüfung des Rückhaltebeckens zu verantworten. Die Vernehmungen und ein interner Emailverkehr legen nahe, dass die Katastrophe vermeidbar war und das Prüfunternehmen seiner Verantwortung nicht gerecht wurde.7Denn die Sicherheitszertifikate wurden ausgestellt, obwohl den TÜV-Mitarbeitern der schlechte Zustand der Anlage und die Gefahr Monate vor der Zertifizierung bekannt waren.8
Im Mai 2019 kam es in Brasilien zu einem ersten Urteil in der Sache, in dem schwere Vorwürfe gegen TÜV Süd erhoben wurden. Die zuständige Richterin bezeichnete den Einsturz als „nicht unvorhersehbar“.9 Auf Grundlage des Urteils entzog die brasilianische Justiz TÜV Süd die Lizenz zur Zertifizierung von Staudämmen in Brasilien und fror umgerechnet etwa 13 Millionen Euro für eventuelle Schadenersatzforderungen auf den Konten des TÜV Süd ein. TÜV Süd hatte bereits im März öffentlich erklärt, die Zertifizierung von Dämmen in Brasilien einzustellen.10
Im Zusammenhang mit der Zertifizierung des Damms wurden zudem Korruptionsvorwürfe erhoben. Ein verantwortlicher Prüfer hatte in den Vernehmungen erklärt, sich von Vertreter*innen des Minenbetreibers Vale unter Druck gesetzt gefühlt zu haben.11 Er befürchtete, dass Vale neue Aufträge über Dienstleistungen an 18 weiteren Dämmen entziehen könnte, sollten sie der Anlage nicht das verlangte Sicherheitszertifikat ausstellen.12
Rechtliches Vorgehen gegen TÜV Süd in Deutschland
Der Fall illustriert, wie problematisch die Auslagerung des Risikomanagements und der Verantwortung für riskante Unternehmensaktivitäten an externe Zertifizierungsunternehmen ist, die selbst nicht in der Lage sind, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Direkt im Anschluss an die Katastrophe gab der Betreiber Vale öffentlich bekannt, die Ursache nicht zu kennen, unter anderem da TÜV Süd die Sicherheit des Beckens zertifiziert und es keine Anzeichen für etwaige Mängel gegeben habe.13
Der interne Mailverkehr belegt auch, dass ein zuständiger TÜV-Manager der Münchner Konzernzentrale involviert war und womöglich sogar die Entscheidung traf, dem Damm die Sicherheitsbescheinigung zu erteilen.14 Es wäre daher denkbar, strafrechtlich gegen die involvierten Mitarbeiter vorzugehen und zum Beispiel durch Strafanzeige auf eine Anklage wegen Totschlags hinzuwirken. Ein Vorgehen gegen einzelne Mitarbeiter*innen bei massiven Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen durch Unternehmensaktivitäten begegnet jedoch unterschiedlichen Bedenken: Zwar kann Strafanzeige gestellt werden, jedoch obliegt es der Staatsanwaltschaft, ob und wie in einem solchen Fall ermittelt wird. Dabei könnte vor allem der Nachweis des Vorsatzes erhebliche Probleme bereiten, also herauszufinden, wie viel die Manager*innen in Deutschland tatsächlich wussten.
Eine Ahndung des deutschen Mutterkonzerns TÜV Süd selbst – neben der individuellen Verantwortlichkeit des zuständigen Managers – wäre hingegen nur auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) möglich. Denn das deutsche Strafrecht kennt, anders als das Strafrecht in den meisten europäischen Staaten, noch immer keine Strafbarkeit von Unternehmen. Eine solche würde durch die entsprechenden Strafverfahren eine gesellschaftliche Anerkennung des den Opfern widerfahrenen Unrechts ermöglichen und hätte eine wichtige symbolische Bedeutung, die Bußgelder nach dem OWiG nicht erfüllen können.
Um die Verantwortung des deutschen Unternehmens zu klären, reichten Betroffene zusammen mit dem European Center for Constitutional and Human Rights am 15. Oktober 2019 bei der Staatsanwaltschaft München eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen TÜV Süd und eine Strafanzeige gegen einen Mitarbeiter ein.15
Wahrheitswidrige Fabrikzertifizierung in Pakistan
Im September 2012 starben bei einem Brand einer Textilfabrik in Karachi in Pakistan mehr als 250 Personen, viele weitere wurden verletzt.16 Die hohen Opferzahlen erklären sich durch unzureichende Brandschutzvorrichtungen, deren zentrale Rolle für die Katastrophe von der britischen Nichtregierungsorganisation Forensic Architecture aufwendig rekonstruiert wurde.17 Die Fabrik verfügte über kein Alarmsystem, sodass viele der Anwesenden das Feuer erst nach etwa 25 Minuten bemerkten. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich das Gebäude bereits in eine brennende Falle verwandelt.
Nur drei Wochen zuvor hatte das italienische Unternehmen RINA Services S.p.A. die Fabrik mit dem SA 8000-Zertifikat ausgezeichnet und ihr damit neben der Freiheit von Zwangs- und Kinderarbeit auch die Gewährleistung von Arbeitsschutz und -sicherheit bescheinigt.18 Zertifiziert wurde unter anderem der freie Zugang zu Fluchtrouten und Notausgängen, ausreichendes Vorhandensein von Feuerlöschern und die Durchführung von Sicherheitstrainings. Über die Existenz eines Alarmsystems wurden keine Aussagen getroffen, obwohl die SA 8000-Zertifizierung ein solches voraussetzt. Die Zertifizierung war somit erfolgt, obwohl das Fehlen der Sicherheitsmaßnahmen gegen die SA 8000-Standards und das pakistanische Recht verstieß.
Die Video-Simulation von Forensic Architecture zeigt, dass es bei Einhaltung der geforderten Standards für alle Beschäftigten möglich gewesen wäre, die Fabrik zu verlassen und so dem Feuer zu entkommen.19 Die SA 8000-Zertifizierung wird im Textilgeschäft von vielen Marken und Einzelhändler*innen verlangt.20 Eine ordnungsgemäße Versagung der Zertifizierung durch RINA hätte daher wohl dazu geführt, dass notwendige Sicherheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen durch den Fabrikbetreiber vorgenommen worden wären.
OECD-Beschwerde gegen RINA‘s Fabrikzertifizierung
Da gerichtliche Verfahren sowohl gegen RINA21 als auch gegen deren Hauptabnehmer KiK22 in unterschiedlichen Ländern bisher scheiterten, legten acht Organisationen im September 2018 – sechs Jahre nach dem Brand – eine OECD-Beschwerde gegen RINA ein. 23 Sie fordern darin unter anderem die Veröffentlichung des Überprüfungsberichts, die zukünftige Einbeziehung von Arbeiter*innenvertretungen, eine Überarbeitung der Zertifizierungsprozesse sowie finanzielle und ideelle Entschädigungen der vom Brand Betroffenen.
Grundlage einer OECD-Beschwerde, die bei der zuständigen Nationalen Kontaktstelle – in diesem Fall also in Italien – eingereicht wird, sind die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Diese beinhalten einen (unverbindlichen) Verhaltenskodex für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, laut dem Unternehmen die international anerkannten Menschenrechte achten sollten.24 Zu diesen gehören unter anderem der Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) sowie der Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR). Im Falle des Fabrikbrandes wird RINA unter anderem vorgeworfen, durch die fälschliche Zertifizierung zur Verletzung von verschiedenen Menschenrechten beigetragen zu haben: dem Recht auf Leben (Art. 6 ICCPR), auf einen sicheren Arbeitsplatz und menschliche Arbeitsbedingungen (Art. 6 ICESCR) sowie die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch Unternehmen (Kap. 2, A. 10 der Leitsätze).
Ziel des Beschwerdeverfahrens ist eine Einigung zwischen Betroffenen und Unternehmen durch einen Gesprächs- und Mediationsprozess, der allen Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich konstruktiv mit der Position der Gegenseite auseinanderzusetzen. So soll langfristig die Beachtung der Leitsätze gefördert werden.25
Die Grenzen des Beschwerdemechanismus werden aber deutlich: Da die Leitsätze nicht verbindlich sind, ist die Teilnahme am Mediationsprozess freiwillig. Hauptmotivation für die Unternehmen, dennoch teilzunehmen, ist neben dem Interesse an der Konfliktbeilegung vor allem die Sorge vor Reputationsverlust. Selbst wenn der Prozess zustande kommt und eine Einigung erzielt wird, ist das Unternehmen an diese de facto nicht gebunden, da die OECD-Beschwerde keine verbindlichen Durchsetzungsmechanismen bereithält. Die Betroffenen sind also weiterhin von RINA’s Mitwirkung abhängig. Dringend notwendig wären daher verbindliche Beschwerde- und Durchsetzungsmechanismen.
Zertifizierung von Avocados in Chile
Ausgangspunkt für ein Vorgehen gegen die Zertifizier ist in den oben dargestellten Konstellationen der Umstand, dass Zertifikate vergeben wurden, obwohl den dafür erforderlichen Kriterien nicht entsprochen wurde. Oftmals ist die Problematik allerdings anders gelagert und besteht darin, dass die Anforderungen an die Siegelvergaben so gering sind, dass eine ordnungsgemäße Zertifizierung erfolgen kann, obwohl gegen menschenrechtliche Standards und grundlegende Anforderungen des Umweltschutzes verstoßen wird.
Ein Beispiel dafür ist die Vergabe des Rainforest Alliance-Siegels für Avocados aus der Region Petorca in Chile, die mit diesem Siegel auch in deutschen Supermärkten vertrieben werden.26 Hier führt die exzessive Wassernutzung durch große Avocadoplantagen zu Wasserknappheit der anliegenden Gemeinden, die das Wasser aus den Flüssen und Brunnen nicht nur als Trinkwasser, sondern auch für die eigene Landwirtschaft benötigen. Die Anwohner*innen werden durch die massive Wasserentnahme der Agrarindustrie in ihrem Recht auf Wasser (abgeleitet aus Art. 11, 12 ICESCR) verletzt. Diese Wasserentnahme ist teils auch legal möglich, da in Chile Wasser privatisiert ist und dort Zertifikate, die zur Wasserentnahme berechtigen, gehandelt werden. Einzelpersonen und private Unternehmen können Wasser-Zertifikate bei der Regierung beantragen, die nicht nur zur Wasserentnahme und -nutzung berechtigen, sondern die auch weiterverkauft werden können.27 Dies ist nicht nur wegen möglicher Spekulationen mit den Zertifikaten höchst problematisch, sondern auch da diese wiederum nicht an Landrechte geknüpft sind, sodass bei übermäßiger Abschöpfung zu kommerziellen Zwecken das Wasser für die umliegenden Grundstücke fehlt.
Ließe sich eine Siegelvergabe trotz Nichteinhaltung der Zertifizierungskriterien nachweisen, so wäre neben den schon dargestellten Maßnahmen auch eine Klage nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen die Supermärkte denkbar, die Avocados mit zu Unrecht vergebenen Zertifizierungen vertreiben. Gemäß § 3 III UWG sind eine Reihe von geschäftlichen Handlungen gegenüber Verbraucher*innen unzulässig, darunter fällt unter anderem gemäß Nr. 4 Alt. 2 des Anhangs zu § 3 III UWG “die unwahre Angabe, eine Ware oder Dienstleistung sei von einer öffentlichen oder privaten Stelle bestätigt, gebilligt oder genehmigt worden, oder die unwahre Angabe, den Bedingungen für die Bestätigung, Billigung oder Genehmigung werde entsprochen.” Klagen könnten gemäß § 8 III Nr. 3 UWG zum Beispiel Verbraucher*innenzentralen.
Zertifizierungskriterien zu schwach
Allerdings sind die Siegelkriterien der Rainforest Alliance in Bezug auf Menschenrechte und insbesondere die Rechte von betroffenen Dritten so schwach, dass im Fall des Avocado-Anbaus in Petorca ein Verstoß gegen die Siegelkriterien trotz der Missachtung von Menschenrechten nicht unterstellt werden kann. Die Siegel konnten daher ungeachtet des Verstoßes gegen das Recht auf Wasser vergeben werden – weshalb eine UWG-Klage gegen deutsche Supermärkte nicht möglich ist.
Notwendig wären also Siegelstandards, die beispielsweise eine Einhaltung von Menschenrechten durch Unternehmen auch gegenüber betroffenen Dritten einfordern – eine Orientierung an den OECD-Leitlinien wäre hier denkbar.
Insbesondere wenn es sich bei den Zertifizierern nicht um profitorientierte Unternehmen, sondern wie bei der Rainforest Alliance um Non-Profit-Organisationen handelt, scheint daher die Aufnahme eines Dialogs zwischen Zertifizierern und Betroffenen – gegebenenfalls unterstützt von Nichtregierungsorganisationen – momentan der vielversprechendere Weg. Dabei könnte darauf verwiesen werden, dass die zertifizierten Firmen gemäß den UN-Leitprinzipien beziehungsweise dem chilenischen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte („Plan de Acción Nacional de Derechos Humanos y Empresas”) auch die Rechte der Anwohner*innen bei der Geschäftstätigkeit zu achten haben, einschließlich deren Recht auf Wasser sowie das Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit.
Schon in der Vergangenheit wurde die Rainforest Alliance für ihre schwachen Zertifizierungskriterien sowie für Verstößezertifizierter Farmen gegen Siegelkriterien kritisiert – und die Kritik zeigte Wirkung: Im Nachgang einer Reportage28 des Investigativ-Magazins Danwatch über den Pestizideinsatz auf Bananenplantagen in Ecuador betonte die Rainforest Alliance die eigene Kooperationsbereitschaft. Sie führte an, dass die überarbeiteten Kriterien des SAN Standard 2017 die Kritik größtenteils schon berücksichtigen und Farmen, die beispielsweise Paraquat weiter einsetzten, mit dem Entzug der Zertifizierung zu rechnen hätten.
Notwendige Veränderungen auf internationaler Ebene
Die Fallbeispiele zeigen die bisherigen Grenzen der Wirkungsweise von sogenannten Audits deutlich. Ein Audit untersucht, ob Prozesse, Anforderungen und Richtlinien die geforderten Standards erfüllen. Damit diese Untersuchungsverfahren in Zukunft zu einer tatsächlichen Verbesserung vor Ort führen, sind sowohl gesetzliche Regelungen für diejenigen, die die Einhaltung von Regeln überwachen, als auch eine aktivere Rolle des Staates bei der Überprüfung notwendig, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Bereits seit den 1970er Jahren gibt es auf Ebene der Vereinten Nationen Versuche, Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt zu verpflichten. Diese Versuche waren bisher hauptsächlich auf unternehmerische Selbstregulierung in Form von freiwilligen Verhaltenskodizes und Initiativen von Unternehmen mit verschiedenen Interessengruppen beschränkt. Nachdem alle Vorschläge für verbindliche Regeln gescheitert waren, wurden 2011 die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch den UN-Menschenrechtsrat angenommen, die sich inzwischen zum akzeptierten Standard entwickelt haben. Ihnen liegt ein Säulenmodell aus staatlicher Schutzpflicht, unternehmerischer Achtungsverantwortung und Zugang zu Abhilfe zugrunde. Unternehmen kommen ihrer Verantwortung nach, indem sie Prozesse menschenrechtlicher Sorgfalt aufsetzen. Da die Leitprinzipien jedoch keine verbindlichen Regeln formulieren, wird seit 2014 in einer Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats ein neues Menschenrechtsabkommen zu diesem Thema ausgearbeitet. Im Juli 2019 wurde ein zweiter, überarbeiteter Vertragsentwurf vorgelegt29, über den im Oktober in Genf verhandelt wurde. Dieser würde zwar auch transnational agierende Prüfunternehmen wie RINA oder TÜV Süd in die Pflicht nehmen. Jedoch enthält der Entwurf bisher keine speziellen Regeln zum Umgang mit der Auslagerung der aus dem Abkommen erwachsenden Pflichten für Unternehmen an Zertifizierer oder gar explizite Regelungen zur Haftung der Zertifizierungs- und Auditunternehmen.
Entwicklungen auf nationaler Ebene
Seit der Verabschiedung der UN-Leitprinzipien ist es auf nationaler Ebene zu einer Reihe von Initiativen und verbindlichen Regelungen menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten für Unternehmen gekommen. In Großbritannien wurde bereits 2015 ein Gesetz30 zur Vermeidung moderner Sklaverei erlassen, in Frankreich 2017 ein umfassendes Gesetz31 zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten von Unternehmen, und auch die Niederlande hat 2019 ein Gesetz zur Vermeidung der Kinderarbeit verabschiedet. In weiteren europäischen Staaten wie der Schweiz und Österreich gibt es ähnliche Initiativen.32
Die Bundesregierung hat zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien 2016 einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet. Dieser formuliert lediglich die Erwartungen an Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen, Prozesse menschenrechtlicher Sorgfalt einzurichten. Der Umsetzungsstand wird derzeit im Rahmen eines Monitoringverfahrens überprüft. Wenn bis zum Jahr 2020 nicht mindestens die Hälfte der vom NAP erfassten Unternehmen ihrer Verantwortung nachkommen, sollen weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen geprüft werden.
Ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen fordert seit September 2019 im Rahmen der „Initiative Lieferkettengesetz“ zudem ein Sorgfaltspflichtengesetz in Deutschland33, vermehrt sprechen sich auch Unternehmensvertreter*innen für gleiche Wettbewerbsbedingungen per Gesetz aus.34 Mitte Februar 2019 wurde überraschend der Entwurf eines Gesetzes zu nachhaltigen Wertschöpfungsketten geleakt,35 in welchem das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) deutsche Unternehmen aus Hochrisikosektoren verpflichten möchte, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken auch im Hinblick auf ihre Geschäftstätigkeit im Ausland zu analysieren und diese zu verringern. Es scheint also nicht mehr ganz unwahrscheinlich, dass der deutsche Gesetzgeber auf die bisher unzureichend geregelte Verantwortung von Unternehmen für Menschenrechte und Umwelt im Ausland reagieren wird. Essentiell wäre es, dabei auf das Phänomen der Auslagerung der eigenen unternehmerischen Verantwortung an Zertifizierer einzugehen. Denn dass Audits die erforderlichen Vorsorgemaßnahmen nicht ersetzen können, wird an den Fallbeispielen sehr deutlich. Insbesondere müsste die Frage der Haftung derart geklärt werden, dass sich Unternehmen nicht alleine durch Audits entlasten können, beziehungsweise ein solches Gesetz sollte möglicherweise auch eine Haftung der Zertifizierungs- und Auditunternehmen vorsehen. Im BMZ-Entwurf ist dies bisher nicht enthalten.
Interessenkonflikte vermeiden
Abseits dieser rechtlichen Mechanismen ist aber auch ein erweitertes Bewusstsein der Konsument*innen notwendig: Ein Bewusstsein dafür, dass viele Zertifizierer selbst gewinnorientierte Unternehmen sind, die das steigende Bedürfnis nach nachhaltigem Konsum in wirtschaftlichen Gewinn umsetzen möchten. Dies ist vor allem dann problematisch, wenn in der Folge geringere Anforderungskriterien vorgezogen oder die Durchsetzung von Standards vernachlässigt werden. Es gilt, sich bewusst zu machen, dass die Zertifizierungsunternehmen eben von denjenigen bezahlt werden, die die Zertifikate benötigen und ihre Produkte damit bewerben möchten.
Die Interessenkonflikte werden sich nicht auflösen lassen, solange die Ausarbeitung und Einhaltung von Standards den Marktmechanismen überlassen werden. Hier ist also der Staat in der Verantwortung, eine externe Prüfungsinstanz zu etablieren, die diesen Interessenkonflikten nicht unterliegt. Ein erster Schritt ist das staatliche Textilsiegel „Grüner Knopf“, das jedoch bisher nur ökologische und soziale Kriterien bei einzelnen Produktionsschritten der Herstellung überprüft und noch nicht die gesamte Lieferkette erfasst.36 Auch Ansätze wie das Projekt „Siegelklarheit“, eine Initiative des BMZ, helfen Konsument*innen, einen Überblick über die verschiedenen Standards und ihre Qualität zu behalten. Solange aber mit weiteren Maßnahmen nicht zu rechnen ist, bleibt die Verantwortung am Einzelnen hängen.
Weiterführende Literatur:
Tara Van Ho / Carolijn Terwindt, Assessing the Duty of Care for Social Auditors, in: European Review of Private Law, Issue 2, 2019, 379-401.
1 Den Begriff „Zertifizierer“ verwenden wir für Institutionen, die Zertifikate beziehungsweise Siegel vergeben und teilweise auch Audits durchführen. Die Bezeichnung wird daher nicht in geschlechtsneutraler Form verwendet.
2 Carolijn Terwindt / Miriam Saage-Mass, Zur Haftung von Sozialauditor_innen in der Textilindustrie, Friedrich-Ebert-Stiftung, 08/2017,https://bit.ly/2N5gh5k (Stand aller Links: 24.10.19).
3 Oxfam, Süße Früchte, bittere Wahrheit, 2015, https://bit.ly/1TWUppI.
4 G1, Sobe para 209 as mortes confirmadas em Brumadinho, 19.3.19, https://glo.bo/2TQaMhd.
5 G1, Tragédia em Brumadinho: lista da Vale de pessoas não encontradas, 26.1.19, https://glo.bo/2FSi6Bp.
6 ZEIT Online, Mitarbeiter von TÜV Süd nach Dammbruch festgenommen, 29.1.19, https://bit.ly/32JRhY2.
7 Hubert Gude / Claus Hecking / Stefan Schultz, Interne Dokumente belasten TÜV Süd, Spiegel Online, 7.3.19, https://bit.ly/2WaLmZn.
8 Claus Hecking, TÜV Süd erklärte Damm für sicher – trotz Bedenken eines Prüfers, Spiegel Online, 18.2.19, https://bit.ly/2Jjyo6o.
9 Hubert Gude / Claus Hecking, Brasilianische Richterin wirft TÜV Süd Versagen vor, Spiegel Online, 24.5.19, https://bit.ly/31K2rKQ.
10 Henning Peitsmeier, „Wir prüfen in Brasilien keine Dämme mehr“, Frankfurter Allgemeine, 14.3.19.
11 Siehe Fn. 8.
12 Siehe Fn. 7.
13 Vale, Clarifications regarding Dam I of the Córrego do Feijao Mine, 26.1.19, https://bit.ly/2qIAM0f.
14 Siehe Fn 9.
15 ECCHR, Betroffene erstatten Anzeige gegen TÜV Süd, 17.10.19, https://bit.ly/2MJexj7.
16 Zia Ur Rehman / Declan Walsh / Salman Masood, More Than 300 Killed in Pakistani Factory Fires, The New York Times, 12.9.12,https://nyti.ms/2qzqj74.
17 Forensic Architecture, Architectural analysis for the KiK/Pakistan case in Germany, 31.1.18, https://bit.ly/32Lu0Fc.
18 Caspar Dohmen, Beschwerde gegen Prüfunternehmen, Süddeutsche Zeitung, 11.9.18, https://bit.ly/2Jjm5qS.
19 Siehe Fn 17.
20 OECD Watch, Ali Enterprises Factory Fire Affectees Assoc. v. RINA S.p.A., https://bit.ly/2JfzP5S.
21 ECCHR, Nach Fabrikbrand in Karatschi: Verfahren gegen Prüfdienstleister in Italien, https://bit.ly/2Dyj6JP.
22 Landgericht Dortmund, Urteil vom 10.1.19 – 7 O 95/15.
23 Siehe Fn 20.
24 OECD, OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, 2011, 36.
25 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Leitfaden zum Verfahren in besonderen Fällen („Beschwerde“) bei der deutschen Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, https://bit.ly/31EmVVz.
26 Avocado – Umweltkiller Superfood, Weltspiegel-Reportage, 12.3.18, https://bit.ly/2VyNe0X.
27 Heinrich-Böll-Stiftung, Chile: „Secos“ – die dunkle Seite des Avocadobooms, 9.3.18, https://bit.ly/2oXXu41.
28 Danwatch, The poison comes from the sky, https://bit.ly/2BOCRbq.
29 OHCHR, Revised draft legally binding instrument to regulate, in international human rights law, the activities go transnational corporations and other business enterprises, 16.7.19, https://bit.ly/2XXUbVJ.
30 Modern Slavery Act 2015, https://bit.ly/1H0Cviy.
31 LOI n° 2017-399 du 27 mars 2017 relative au devoir de vigilance des sociétés mères et des entreprises donneuses d’ordre (1),https://bit.ly/2C5KBJe.
32 Robert Grabosch, Unternehmen und Menschenrechte: Gesetzliche Verpflichtungen zur Sorgfalt im weltweiten Vergleich, Friedrich-Ebert-Stiftung, 09/2019, https://bit.ly/32JHJw6.
33 Initiative Lieferkettengesetz, https://bit.ly/36sbW4Y.
34 Marein Leifker / Armin Paasch, Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen. In: Misereor / Brot für die Welt, Wirtschaft und Menschenrechte, Dossier 6-2019, https://bit.ly/32IYh7f.
35 Entwurf zum Nachhaltige Wertschöpfungskettengesetz einschließlich Sorgfaltspflichtengesetz, https://bit.ly/2Jj4kbk.
36 BMZ, https://www.gruener-knopf.de/kriterien.html.