Heft 1 / 2001: Fragwürdige Dienstleistung Bundeswehr im Umbruch |
Beatrice Kleinert | |
Anzeigeverhalten bei der Polizei | |
Bürger- und Menschenrechte gelten bei der Polizei im Rahmen der Umsetzung
ihres staatlichen Gewaltmonopols oft als Hemmschuh der erstrebten Effektivität.
Zu diesem Ergebnis kam unlängst eine Umfrage des Instituts für Friedens-
und Konfliktforschung der Universität Bielefeld. Ungeachtet der Tatsache,
daß regelmäßig Straftaten im Dienst festgestellt werden, belegt die Studie,
daß man bei der Polizei den Kollegen faktisch nicht als Straftäter wahrnimmt.
Dem steht gegenüber, daß auch Polizisten von dem Legalitätsprinzip umfaßt
sind. Dementsprechend gilt auch für sie der Grundsatz, daß beim Anfangsverdacht
einer Straftat zu ermitteln ist. Doch diese theoretische Möglichkeit interner
Kontrolle existiert de facto nicht. Im Rahmen von internen wie externen
Überprüfungen potentiellen Fehlverhaltens von PolizeibeamtInnen stehen
Ermittler häufig vor einer Mauer des Schweigens. Ursachen hierfür sind
vor allem Gruppendruck, Kameraderie und das "Nestbeschmutzer-Syndrom",
die sich wiederum durch innerpolizeiliche Abhängigkeiten und tradierte
monokratische Befehlsstrukturen bis zum jeweiligen Minister erklären lassen.
Aber auch das Beamtenrecht, daß Beschwerden nur über den Vorgesetzen zuläßt,
verhindert Aufklärung, da viele PolizistInnen eine Chance der Beförderung
nicht um der Rechtmäßigkeit willen in Kauf nehmen. Ein weiteres Defizit
liegt darüberhinaus in dem Fehlen gesetzlicher Qualitätsanforderungen
an Behördenleiter. Beatrice Kleinert, Göttingen.
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