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In Südafrika sind nach Angaben der UNESCO ca. 10 % der Bevölkerung von
HIV oder Aids betroffen. Medikamente, die den Ausbruch der Krankheit hemmen
und die Lebenserwartung der Patienten steigern, sind zu Weltmarktpreisen
nicht finanzierbar. Diese sind durch das im TRIP-Abkommen (trade-related
intellectual property rights, Trips) der WTO geregelte internationale
Patentrecht geschützt.
In dieser Notsituation erließ die Südafrikanische Regierung 1997 ein Gesetz
(den "Medicines and Related Substances Control Act"), um Medikamente billiger
und sie damit der breiten Bevölkerung zugänglich machen zu können. So
ist u. a. die erleichterte Erteilung von Zwangslizenzen und auch der Import
von patentrechtswidrig hergestellten Generika vorgesehen. Zwangslizenzen
sind Lizenzen zur Produktion unentbehrlicher Medikamente, die durch Patentrecht
geschützt sind, bei denen den ErfinderInnen Geld für das Patent gezahlt,
aber das Präparat dann durch kostengünstigere AnbieterInnen produziert
wird. Generika sind billige Nachahmerprodukte, die eigentlich erst nach
Ablauf des Patentschutzes erlaubt sind (in der BRD z. B. Ratiopharm).
Hiergegen hatten 39 um ihre Monopole besorgte Arzneimittel-Hersteller
(darunter Boehringer-Ingelheim, Bayer und Hoechst) in Pretoria Klage eingereicht:
sie fürchteten einen Präzedenzfall mit Signalwirkung für andere Dritte
Welt Staaten. Die Notlage ist eindeutig, aber die Rechtslage kompliziert:
Das Trips selber erlaubt, in Fällen des Nationalen Notstandes Patentrechte
zu umgehen, dies aber nur begrenzt: Die Vergabe von Zwangslizenzen wird
auf den Binnenmarkt eines Landes beschränkt, so daß Staaten ohne eigene
Forschung davon nicht profitieren können. Für eine Einhaltung des Patentschutzes
jenseits der gesetzlichen Grundlage sorgt in vielen Fällen auch die Handelspraxis
der USA, Länder, die Generika produzieren oder importieren, wie z. B.
Brasilien, mit Strafzöllen und Handelsembargos zu traktieren. Eins bezweifelt
außer der Pharmazeutischen Industrie wohl niemand mehr: in der aktuellen
Anwendung kollidiert das Trips mit Menschenrechten wie dem Recht auf Leben
Gesundheit und dem Recht, vom wissenschaftlichen Fortschritt zu profitieren.
Der Streit wurde nun beigelegt; die Südafrikanische Regierung und die
Unternehmen haben sich, auch angesichts weltweiter Proteste, außergerichtlich
geeinigt. Das Gesetz kann in kraft treten. Es wird in Südafrika (und absehbar
auch in anderen betroffenen Entwicklungsländern) nun möglich sein, Medikamente
zu viel niedrigeren Preisen (geschätzte 90 % unter dem aktuellen Niveau)
anzubieten. Dies lenkt den Blick auf die weiterhin ungelösten Probleme:
auch zu Produktionspreisen sind die Präparate für viele Patienten und
Volkswirtschaften noch unerschwinglich und wird Prävention durch Aufklärung
nicht konsequent genug betrieben.
Maike Hellmig, Köln.
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