Anderen linken Zeitschriften, die bei ihrer Berichterstattung über Nazis Hakenkreuze abbildeten, erging es in der Vergangenheit übel. Als etwa das „Konkret Magazin“ Ende September 2018 auf ihrem Titelblatt unter der Überschrift „Deutschlands Nazis. Die Schläfer erwachen“ eine Krawatte mit vielen kleinen Hakenkreuzen, in Anspielung auf Gaulands unsägliche Hunde-Krawatte, abdruckte, weigerten sich einige Pressegroßhändler die Oktober-Ausgabe an die Kioske auszuliefern.
Not-so Fun Facts am Rande: Ein Exemplar einer solchen Köter-Krawatte kann bei Amazon für 24,99 Euro käuflich erworben werden. Bei kostenlosem Versand kann der modebewusste Alt- oder auch Jung-Nazi mit der „ADAMANT Alexander(s) Krawatte mit Golden Retriever Muster in verschiedenen Farben“ seine faschistoiden Selbstdarstellungsträume wahr werden lassen. Den noch Unentschlossenen überzeugen spätestens die schlagenden Argumente der Produktbeschreibung, denn: „Mit dieser Krawatte gehen Sie keine Kompromisse ein. Feine, hochwertige, von unserem Expertenteam sorgfältig ausgesuchte Krawattenstoffe, wurden hier verarbeitet. (…)
Eine mit modernsten Produktionsmaschinen hergestellte Krawatte mit deutschem „know-how“.“
Na dann… Fest steht, mit keinem anderen Modestück kann man seine Liebe zu (reinrassigen) Hunden und seine Vernichtungsphantasien gegenüber Jüdinnen und Juden, Homosexuellen, Linken und generell „Nicht-Arier“ besser und diskreter ausdrücken.
Das „Konkret Magazin“ jedenfalls druckte vorsichtshalber ein neues Cover, ohne Hakenkreuze, um nicht allzu große und letztlich existenzbedrohende Einbußen zu machen.
Der Anstoß für die Nicht-Auslieferung des Heftes kam von der den „Bundesverband Presse-Grosso“ beratenden Münchner Anwaltskanzlei „Auer Witte Thiel“. Unter Verweis auf den § 86 StGB hatten die Anwält*innen den Mitgliedern des Bundesverbands per Rundschreiben empfohlen, die Ausgabe nicht auszuliefern. Zwar rückte die Kanzlei bereits am nächsten Tag, nach Einschaltung des Anwalts der „Konkret“, von ihrer Empfehlung ab. Der Schaden war aber bereits angerichtet. Das Heft war teilweise nicht ausgeliefert worden und dementsprechend lange Zeit vielerorts nicht zu kaufen.
All diese und viele weitere Vorkommnisse, man sei nur an das „Indymedia“-Verbot und das abstruse Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erinnert, sind mehr als nur „Warnsignale“ für die Achtung der Pressefreiheit. Sie sind Ausdruck von einer immer repressiveren Haltung gegenüber linken Medien.