Ende Juli 2021 hat der C.H.Beck-Verlag angekündigt, mehrere nach Nationalsozialisten benannte Werke umzubenennen. So wird der BGB-Kommentar „Palandt“ ab November den Namen des BGH Richters und Bearbeiters Christian Grüneberg statt dem des NSDAP-Mitglieds Otto Palandt tragen. Theodor Maunz, bisher Namensgeber eines bekanntesten Grundgesetzkommentares, wird als solcher durch den Begründer Günter Dürig und die Herausgeber Roman Herzog und Rupert Scholz ersetzt. Auf dem roten Einband der Deutschen Gesetze wird zukünftig nicht mehr der Name Heinrich Schönfelders zu lesen sein, sondern der von Matthias Habersack. Zudem wird der den Namen Walter Blümichs tragende Kommentar zum EStG, KStG und GewStG durch die der Herausgeber Bernd Heuermann und Peter Brandis ausgetauscht.
Verleger Dieter Beck teilte mit, man habe die Namen der Nationalsozialisten bisher beibehalten, um die dunkelsten Kapitel der deutschen Rechtsgeschichte sichtbar zu belassen. In Zeiten zunehmenden Antisemitismus sei es ihm jedoch ein Anliegen gewesen, ein Zeichen zu setzen. Ob man diese Aussagen glauben oder gar teilen möchte, bleibt jedem und jeder selbst überlassen. Auch ist der Kritik der Initiative „Palandt umbenennen“ zuzustimmen, dass die Gelegenheit verpasst wurde, Opfern des Nationalsozialismus ein prominentes Denkmal auf dem Buchrücken juristischer Standardwerke zu setzen.
Als Redaktion der Forum Recht möchten wir uns bei allen bedanken, die auf die Entfernung der Namen von NS-Juristen hingearbeitet haben. Dies gilt insbesondere der Initiative „Palandt umbenennen“, die in den letzten Jahren viel Öffentlichkeit und Druck erzeugt haben, aber auch den Generationen kritischer Jurist:innen, die meist ungehört gegen Palandt & Co. protestiert haben.