Im Juli 2021 wurde bekannt, dass der Faschist und mutmaßliche Rechtsterrorist Franco A. in Frankfurt Jura studiert. Die Studierenden sind entsetzt aber die Universitätsleitung zeigt sich im Umgang bislang wenig kooperativ.
Der Fachbereich Rechtswissenschaft in Frankfurt hat einen prominenten Neuzugang: Franco A. Gegen den ehemaligen Bundeswehrsoldat läuft aktuell ein Prozess vor dem Frankfurter Oberlandesgericht. A. wird insbesondere vorgeworfen, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch vorbereitet zu haben. Darüber hinaus werden ihm Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz sowie das Sprengstoffgesetz, Diebstahl und Betrug vorgeworfen.[1]
A. soll sich als syrischer Geflüchteter ausgegeben haben, um unter dem Namen „David Benjamin“ Anschläge auf politische Feinde zu verüben, darunter unter anderem der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow und Anetta Kahane, Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung. Die Waffen hierfür soll er illegal erworben, die Munition aus Bundeswehrbeständen entwendet haben. Als wichtiges Beweisstück für seine rechtsradikale und antisemitische Haltung dient seine im Jahr 2013 verfasste Masterarbeit, welche der zuständige Gutachter als „radikalnationalistischen und rassistischen Appell“[2] bewertete und in welcher der Zionismus als die „Wurzel allen Übels“ dargestellt wird.[3] Die Masterarbeit wurde zurückgegeben, Franco A. fertigte eine neue an – weitere Konsequenzen gab es nicht.
Dieser Faschist studiert also seit nun drei Semestern Jura in Frankfurt. Vorfälle gab es in dieser Zeit keine – pandemiebedingt fehlten Präsenzveranstaltungen, zudem hatte er laut eigener Aussage zwei Urlaubssemester genommen. Nun kehrt die Uni zur Präsenzlehre zurück und unter den Studierenden macht sich die Sorge breit, bald gemeinsam mit einem gewaltbereiten und bewaffneten Faschisten in Vorlesungen und Tutorien sitzen zu müssen. Der allgemeine Studierendenausschuss der Uni Frankfurt forderte die Universitätsleitung daher auf, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, „welche die Sicherheit aller Universitätsangehörigen gewährleisten“ sowie „eine umfassende Strategie, wie mit bewaffneten Rechtsterroristen an der Universität umzugehen ist.“[4] Ende Oktober demonstrierten rund 400 Studierende auf dem Unigelände und forderten neben einer Exmatrikulation unter anderem auch eine Stellungnahme der Universitätsleitung sowie ein Sicherheitskonzept für den Fall von rassistischen und antisemitischen Übergriffen an der Universität.
Was tun?
Eine Exmatrikulation von A. dürfte allerdings selbst bei einer Verurteilung nicht mit dem Hessischen Hochschulgesetz vereinbar sein. So bestimmt § 59 Hessisches Hochschulgesetz (HHG), dass Studierende exmatrikuliert werden können, wenn sie durch Anwendung von Gewalt, durch Aufforderung zur Gewalt oder Bedrohung mit Gewalt entweder den bestimmungsgemäßen Betrieb einer Hochschuleinrichtung, die Tätigkeit eines Hochschulorgans oder die Durchführung einer Hochschulveranstaltung behindern oder ein Mitglied einer Hochschule von der Ausübung seiner Rechte und Pflichten abhalten oder abzuhalten versuchen. Für eine Exmatrikulation bräuchten die Straftaten also einen Hochschulbezug. Sitzblockaden vor Universitätsgebäuden würden eine Exmatrikulation also rechtfertigen – Anschlagspläne eines gewaltbereiten Faschisten aber nicht.
Linke Studierende stehen damit – wie so oft – vor einem Dilemma: Einerseits scheint die Forderung nach der Exmatrikulation von Franco A. alternativlos, schließlich geht von ihm eine große Gefahr für eine Vielzahl von Studierenden aus. Andererseits ist auch die Forderung nach einer Gesetzesverschärfung riskant, da das bürgerliche Recht dazu tendiert, Gesetze „neutral“ zu formulieren, also bei einer Verschärfung der Regelungen des HHG nach der „Extremismustheorie“ vermutlich auch linke Studierende um ihren Studienplatz fürchten müssten.
Die Hochschulleitung stellt sich dem Anliegen der Studierenden auf allen Ebenen entgegen. Statt die Studierenden und die Mitarbeiter:innen der Universität vor den absehbaren Gefahren zu schützen und sich einem Diskurs über rechten Terror auch an der Universität zu stellen, verweist sie auf die Unschuldsvermutung und verbot Pressevertreter:innen mit Verweis auf das Hausrecht sogar, die studentische Demonstration zu filmen.
Da von der Hochschulleitung anscheinend keine Hilfe zu erwarten ist, wird es jetzt also darauf ankommen, ob sich die Studierenden gut genug vernetzen, um sich einerseits selbst zu schützen und andererseits rassistischen und antisemitischen Aussagen in Tutorien und Vorlesungen entgegenzutreten. Gerade in einem strukturell so konservativen Studiengang wie dem der Rechtswissenschaft ist ein solcher Umgang jedoch nicht ausgemacht.
[1] Generalbundesanwaltschaft, Pressemitteilung v. 12.12.2017, https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/Pressemitteilung-vom-12-12-2017.html?nn=478286 (Stand aller Links: 18.10.2021).
[2] BGH, Beschluss vom 22.08.2019 – StB 17/18.
[3] Ebenda.
[4] https://asta-frankfurt.de/aktuelles/pm-asta-fordert-schutz-vor-rechtsterroristen.