Die staatliche und patriarchalische Verfolgung von Schwangerschaftsabbrüchen mit dem Mittel der strafrechtlichen Repression – § 218 StGB – ist ein Jahrhunderthema: Als politischer Streitgegenstand wird es sicher die Jahrtausendwende überleben. Seit Einführung der unbedingten Strafbarkeit der Abtreibung im Jahre 1871 ist die Stimme der Frauenbewegung nicht verstummt, die für die ersatzlose Streichung des § 218 kämpft: heute so wie vor 15 Jahren und vor 60 Jahren.
Annette Springmeier, Heidi Schmidt, Carola Puder, Helmut Pollähne im Heft 2/88